Noch ein Nachtrag:
Inzwischen besteht auch die Möglichkeit
online Petitionen einzureichen.
Hier müsste man zunächst einen Wortlaut und die Begründung der Petition formulieren. Was will man überhaupt? Einen Rechtsanspruch auf "1000 Lumen am Bike" ist kaum umzusetzen. Aussichtsreicher wäre es, den vorhandenen, vorsichtig ausgedrückt, "in die Jahre gekommenen", § 67 der StVZO ändern zu lassen.
Bsp.: "Fahrräder müssen für den Betrieb des Schweinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3W und deren Nennspannung 6V beträgt ..." oder "Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend ..."
Nennleistung und Spannung sind ja nun keine Parameter, aus denen sich irgendeine DIREKTE Relevanz für die (Betriebs-)Sicherheit eines Fahrrads im Straßenverkehr ableiten ließe. Und, gibt es denn überhaupt "Rennräder" mit einem Gewicht von 11kg (LOL) und mehr?
u.s.w u.s.f. Wir kennen und diskutierten die Problematik ja schon zur Genüge.
Zum Glück sieht's die Polizei in der Praxis nicht ganz so eng wie der Paragraph, denn das Hauptproblem in der Praxis ist doch nach wie vor das unzureichende oder völlig fehlende Licht, nicht das Zuviel an Licht.
Gruß
P.S.: Vorgesehen ist übrigens irgendwann die Abschaffung der StVZO und die Überführung in eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung.
Wann? Offen.
Wirds dann einfacher? Kaum.