...na Klasse, jetzt registrieren sich schon Online-Pharmazien und die Betreiber von "Schweineseiten" hier im Forum.
Schaut Euch mal die letzten registrierten Mitglieder vom 12. bis 15.04. an.
Ist das die Vorstufe für's Spam posten?!
...die letzten fünf Mitglieder!!
- hoppepit
- erleuchtet
- Beiträge: 855
- Registriert: 01.12.2005, 12:41
- (Lampen-)Ausstattung: Edison
Wilma CL 15W XP-G/XM-L
Wilma SE 28W Nr. 1/35 XM-L2 U4
Piko TL mini 8W
Rotlicht 2W (intl.)
ehemalige Laternen:
Piko U3 13W
Tesla TL 700
Nightmare 25W - Wohnort: Heimbach-Weis (NR)
...die letzten fünf Mitglieder!!
Gruß, Peter
Threema: KPH5UBWT
Threema: KPH5UBWT
- Moose
- erleuchtet
- Beiträge: 462
- Registriert: 05.12.2005, 22:07
- (Lampen-)Ausstattung: Nightmare HP12
Stuby 2005er Cluster + Rücklicht ;-)
Otto
Edison 18°
Wilma m. Upgradekit 750lm
Wilma m. integr. PCS + 920lm
Betty
Tesla - Wohnort: In der schönsten Stadt der Welt
- Kontaktdaten:
Moin,
hier mal ein passender Bericht über ein neues Gerichtsurteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Auch interessant:
http://www.php-fusion.de/forum/viewthre ... ad_id=5727
Ich finde aber das es vor ca. 1 Jahr schon ähnlich schlimmes gab....
zB: Verjährungsfrist strafrechtlich relevanter Einträge: Diese endet nicht mehr mit Ablauf
der IP-Speicherzeit bei den Providern sondern neu:
Es liegt die gesetzliche Verjährungsfrist zu Grunde! Kann der BETREIBER einer Seite nach Ablauf
der IP-Speicher-Zeiten bei den Zugangsprovidern nicht eindeutig nachweisen, wer den relevanten
Eintrag geschrieben hat (solange dieser über diese Frist hinaus im www zu Erreichen ist),
so ist der Betreiber für diesen Beitrag haftbar!
hier mal ein passender Bericht über ein neues Gerichtsurteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Auch interessant:
http://www.php-fusion.de/forum/viewthre ... ad_id=5727
Ich finde aber das es vor ca. 1 Jahr schon ähnlich schlimmes gab....
zB: Verjährungsfrist strafrechtlich relevanter Einträge: Diese endet nicht mehr mit Ablauf
der IP-Speicherzeit bei den Providern sondern neu:
Es liegt die gesetzliche Verjährungsfrist zu Grunde! Kann der BETREIBER einer Seite nach Ablauf
der IP-Speicher-Zeiten bei den Zugangsprovidern nicht eindeutig nachweisen, wer den relevanten
Eintrag geschrieben hat (solange dieser über diese Frist hinaus im www zu Erreichen ist),
so ist der Betreiber für diesen Beitrag haftbar!
Hallo Zusammen,
@Moose das klingt ja mal echt nach deutscher Bürokratie Ne aber mal im ernst wenn schon ein Gericht ein Forum als "besonders gefährliche Einrichtung" hält gibt es damit nicht grad Schutz und Sicherheit des normalen Internetbetreibers sondern schafft eine weiter Lücke in der sich finstere Gestalten breit machen können
...und die leitragenden sind nicht nur die Forenbetreiber sonder auch wir als Nutzer Kopfschüttelschüttelschüttel
Da aber wir als Nutzer meistens als erstes von "schrägen Beiträgen" erfahren denke ich sind wir mit verpflichtet einen solchen Beitrag dem Betreiber zu melden (in manchen Foren steht dies sogar in den Nutzungsbedingungen).
Naja ich hoffe das es nicht noch schlimmer wird und Lupine die Konsequenz daraus zieht und das Forum schließt...
Gruß Jörg
@Moose das klingt ja mal echt nach deutscher Bürokratie Ne aber mal im ernst wenn schon ein Gericht ein Forum als "besonders gefährliche Einrichtung" hält gibt es damit nicht grad Schutz und Sicherheit des normalen Internetbetreibers sondern schafft eine weiter Lücke in der sich finstere Gestalten breit machen können
...und die leitragenden sind nicht nur die Forenbetreiber sonder auch wir als Nutzer Kopfschüttelschüttelschüttel
Da aber wir als Nutzer meistens als erstes von "schrägen Beiträgen" erfahren denke ich sind wir mit verpflichtet einen solchen Beitrag dem Betreiber zu melden (in manchen Foren steht dies sogar in den Nutzungsbedingungen).
Naja ich hoffe das es nicht noch schlimmer wird und Lupine die Konsequenz daraus zieht und das Forum schließt...
Gruß Jörg
...die brennt Löcher in die Nacht und die Eichhörnchen sitzen mit Sonnenbrillen in den Bäumen
Na ja, was die bei Lupineprodukten spezifischen Fehlinterpretationen der Gesetzeslage betrifft, so haben sie ja eine gute Lösung gefunden, die beispielsweise das unerlaubte F-Wort für Zelt verhindert
Andererseits muß man sich fragen, ob ein Forenbetreiber künftig im Dreischichtbetrieb Anwälte beschäftigen muß.
Die können dann darüber rätseln, ob beispielsweise:
Zitat: "Steinigt ihn, er hat Jehova gesagt"
(hab ich kürzlich in einem anderern Forum gelesen)
künftig als illegaler Mordaufruf oder als humorvolles Zitat einer Filmszene gilt.
Na dann viel Spaß.
Gruß Jörg
Andererseits muß man sich fragen, ob ein Forenbetreiber künftig im Dreischichtbetrieb Anwälte beschäftigen muß.
Die können dann darüber rätseln, ob beispielsweise:
Zitat: "Steinigt ihn, er hat Jehova gesagt"
(hab ich kürzlich in einem anderern Forum gelesen)
künftig als illegaler Mordaufruf oder als humorvolles Zitat einer Filmszene gilt.
Na dann viel Spaß.
Gruß Jörg