Straßenzulassung in Österreich

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Straßenzulassung in Österreich

Beitrag von Tramway4385 » 05.12.2018, 17:55

Hallo Leute,

Ich hab mir grad hier in Österreich die SL bestellt, weils bei Neckermann -20%mwst Aktion gab.
Jetzt kommen mir erst im Nachhinein Gedanken daß die Straßenzulassung wohl nur in Deutschland gültig sein wird, obwohl die Lanpe hier auch mit STVO zulassung beworben wird. Ich muß gleich nochmal schauen ob da STVO oder STVZO steht.
Wenn die bei uns nämlich nicht erlaubt ist, dann würd ich eher gleich ein stärkeres Modell wählen.

Speculum
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Re: Straßenzulassung in Österreich

Beitrag von Speculum » 05.12.2018, 18:37

Die (deutsche) StVZO gilt in Österreich naturgemäß nicht. Die Zulassung der SL AF nach deutschem Recht ist damit für Österreich nicht unmittelbar relevant. In Österreich ist nach meinem diesbezüglich bescheidenen Wissenstand die österreichische Straßenverkehrsordnung StVO in Verbindung mit der Fahrradverordnung maßgebend.

§ 1 der Fahrradverordnung lautet:

§1 (1) Jedes Fahrrad, (Sorry, Lupine Übersetzung) das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein:

1.

mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird,

2.

mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen,

3.

mit weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein,

4.

mit roten, nach hinten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein,

5.

mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden,

6.

mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit nach beiden Seiten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2,

7.

wenn das Fahrrad :mrgreen: für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede weitere Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.

(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muss die Bremsverzögerung – unbeschadet des Abs. 1 Z 1 – einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.

(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden, gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass die dort genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muss.

(4) Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad :mrgreen: fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung entfallen
.


Ich sehe hier keine Bestimmung, der die SL oder die SL AF widerspräche. Eine Bestimmung, die die förmliche Zulassung einer Lampe wie in Deutschland anordnen würde, gibt es meines Wissens nicht. Allerdings ist die Fahrradverordnung nach den allgemeinen Grundsätzen der StVO auszulegen, wonach ein Verkehrsteilnehmer andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden darf. Bei richtiger Verwendung der SL AF wird man mit ihr natürlich niemanden gefährden. Für alle anderen Lupine Lampen gilt dies sicher nicht. Wenn sie so gedimmt sind, dass sie nicht zu blenden vermögen, sind sie wohl zu dunkel. Leuchten sie aber hell genug, blenden sie.
Zwar ist jeder österreichische Polizist sicher froh, wenn ein Biker mit ordentlichem Licht daherkommt. Das wirkliche Problem tritt aber im Falle eines Unfalls auf. Vermag der Gegner nachzuweisen, dass er geblendet wurde und aus diesem Grund den Straßengraben "aufsuchte", wirst du haftungsrechtlich hängen bleiben.
Zuletzt geändert von Speculum am 05.12.2018, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Straßenzulassung in Österreich

Beitrag von Tramway4385 » 05.12.2018, 18:47

Vielen Dank für deine Antwort. Um genau das geht es um die explizite Zulassung. Bei uns muß zumindest bei KFZ jedes Anbauteil eine Prüfnummer haben. Ich seh auch nichts was wiederspräche, ich weiß nur von Kollegen daß diese Billiglampen verboten sein sollen.
Wenn der Verunfallte nun behauptet die in Deutschland zugelassene SL hat ihn in Österreich geblendet, hab ich wie ich unsere Rechtsprechung kenne, das selbe Problem wie mit anderen Lampen :(

Aber danke
Zuletzt geändert von Tramway4385 am 05.12.2018, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Straßenzulassung in Österreich

Beitrag von Speculum » 05.12.2018, 19:00

Tramway4385 hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort. Um genau das geht es um die explizite Zulassung. Bei uns muß zumindest bei KFZ jedes Anbauteil eine Prüfnummer haben. Ich seh auch nichts was wiederspräche, ich weiß nur von Kollegen daß diese Billiglampen aus mir unbekannten Gründen verboten sein sollen

Aber danke
Für Kraftfahrzeuge gilt in A das KFG (Kraftfahrgesetz) mit einer Unzahl von dazu erlassenen (Ausführungs-) Verordnungen, die mir überhaupt nicht weniger kompliziert erscheinen, als der für die SL AF unter anderen Bestimmungen maßgebliche (deutsche) § 67 StVZO. Aber österreichische Zulassungs- und Prüfnormen für ein Fahrradlicht kenne ich nicht und finde ich auch nicht. Sollte jemand insoweit besser informiert sein, wäre ich für Hinweise durchaus dankbar. Hier im Forum tummeln sich ja durchaus einige Herrschaften aus der östlichen Alpenrepublik (wie auch solche aus der westlichen, aber die dortige Rechtslage ist mir gänzlich unbekannt....).

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Re: Straßenzulassung in Österreich

Beitrag von Tramway4385 » 05.12.2018, 19:43

Ok, dann sag ich mal vielen Dank und schönen Abend.
Habs dennoch storniert, da ich jetzt erst gesehen hab es gibt eine neuere mit Fernlicht. Ich Wohne am Land wo ich auf der Bundesstraße Fahren muß , da wär die Fernlichtfunktion schon toll.
Hauptsache der Schnellspanner ist schon am Postweg, der ist ja bei der F Version bereits dabei
Hab ich kein goldenes Händchen gehabt bei der Bestellung

Lg
Manuel

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