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Rotlicht STVZO

Verfasst: 13.02.2018, 18:32
von Wolf
Wir werden aktuell immer wieder gefragt, was kann denn nun das STVZO konforme und zugelassene Rotlicht ?
Gut, es kann leuchten, nicht so hell wie das ohne Zulassung, aber das muss man relativieren, mit 40 Lumen, das entspricht der untersten Stufe des bisherigen Rotlichtes, ist es schon sehr hell und erzeugt Aufmerksamkeit, heller als so ganz normale Rücklichter.
Bremslicht, es darf 4 x heller sein, das ist dabei.
Kein Blinken, kein Pulsieren, alles nicht zulässig.
Diverse Einstellungen, wie Doppelklick, Anpassung der Bremslichtempfindlichkeit, alles dabei. Leuchtzeit weit über 30 Stunden, wenn der Akku schwächelt, blinkt die kleine rote LED mit.
Grüsse Wolf

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 13.02.2018, 20:29
von Erleuchteter
Hallo Wolf,

Das Rotlicht ohne Zulassung hat aber 8 Lumen bei 0,1W in der untersten Stufe und nicht 40 Lumen 0,5W entspricht Stufe 3 :mrgreen: hat das Rotlicht STVZO nun 40 Lumen normal und beim Bremsen die 160 Lumen oder 8 Lumen und beim Bremsen 40 Lumen ? Kann die Helligkeit eingestellt werden oder ist die fix ? Ein umrüsten über Platinen wechsel wird nicht möglich sein wegen dem fehlenden K Symbol am Gehäuse oder ?

Gruß Andreas

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 09.03.2018, 16:39
von Wolf
das ist schon etwas älter, aber ich will es doch klären, 10 Lumen bei Normalbetrieb und etwa 40 Lumen beim Bremslicht. Es ist auch in wenigen Wochen lieferbar, es hat nun alle Prüfungen bestanden. Grüsse Wolf

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 12.03.2018, 13:59
von gr.nagus
:? 10 Lumen hört sich aber ziemlich funzelig an...
Schade, das dürfte dann leider kaum heller als ein beliebiges anderes Rücklich sein. Die gute Sichtbarkeit als Radler zwischen PKW´s (die einem inzwischen mit den LED-Rücklichtern fast die Netzhaut wegbrennen) ist damit kaum gegeben.

...unsinnige Vorschriften...

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 13.03.2018, 08:12
von hegi
gr.nagus hat geschrieben::? 10 Lumen hört sich aber ziemlich funzelig an...
Ich fahre das nicht STVO Rotlicht in der kleinsten Stufe mit Bremslicht. Da ist nichts funzelig. :D

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 13.03.2018, 16:08
von Wolf
die STVZO Helligkeitsstufe ist etwas heller als die niedrigste Stufe der internationalen Version. Die allermeisten Nutzer fahren eh die niedrigste Stufe, das auch schon wegen der Leuchtzeit. Die Helligkeistverteilung ist vergleichsweise aggressiv, also sehr hell in der Mitte und eher weniger seitlich, dadurch ist die Sichtbarkeit schon sehr viel besser als bei den allermeisten Rücklichtern. Grüsse Wolf

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 14.03.2018, 13:59
von gr.nagus
OK, Danke für die Info.

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 11.04.2018, 19:50
von Millitesla
Waere es vielleicht möglich das An und Ausgehen des Bremslichts etwas knackiger zu machen :D ? Im Moment ist es ja so dass man sehen kann wie das Bremslicht langsam heller und danach wieder dunkler wird. Bei Autos usw. sind die Bremslichter sofort auf der hellsten Stufe. Wäre es möglich das Licht so umzuprogrammieren dass das Bremslicht einfach sofort auf maximale Helligkeit geht ohne "Heraufdimmen"?

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 16.05.2018, 16:21
von Wolf
Ab morgen ist es endlich lieferbar. Das hat sich jetzt doch ganz schön gezogen. Wir hätten zwar manches gerne zugelassen gehabt, aber es ist wie es ist, die Zulassungsbestimmungen sind da eindeutig. Am Ende ist es aber dann doch das wohl hellste Rücklicht mit Zulassung. Ist durchaus hell. Grüsse Wolf

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 17.05.2018, 15:26
von PhilippK
Es wird aber weiterhin beide Versionen für den deutschen Markt geben?

Gruß, Philipp

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 18.05.2018, 08:19
von hegi
PhilippK hat geschrieben:Es wird aber weiterhin beide Versionen für den deutschen Markt geben?

Gruß, Philipp
Nee! Die internationale Version wird nur außerhalb Deutschlands verkauft. Da hat das KFB ein Auge drauf.

Re: Rotlicht STVZO

Verfasst: 14.07.2018, 08:49
von angerdan
Millitesla hat geschrieben:Wäre es möglich das Licht so umzuprogrammieren dass das Bremslicht einfach sofort auf maximale Helligkeit geht ohne "Heraufdimmen"?
Wie ist die Helligkeitsänderung bei der StVZO-Version nun umgesetzt?