Ich würde das Thema "Einstellung der Lampe", "so dass sie nicht blended" gerne nochmal aufgreifen, da ich es anderswo im Forum nicht finden konnte und das Bild ja immer noch in der Anleitung und auch bei Händlern (BC, ...) kursiert:
Wolf hat geschrieben:
Zeichnung und Beschreibung: Das wird vom KBA vorgegeben, dieser Text muss genau diesen Wortlaut haben
Kann ich ja immer noch nicht glauben, dass 2018/2019 die Rechtslage bis Okt 2017 aus Sicht des KBAs bindend ist. Vor allem für ein Produkt, dass nur nach neuester StVZO überhaupt eine K Nummer bekommen konnte (Fernlicht). Was sagt denn dann das KBA dazu dass der Meinerzhagener und der Schwarzwälder Lichthersteller dieses kritisierte Bild (mit Text) bei ihren zugelassenen (K Nummer!) Lampen nicht in der Anleitung bringen, trotz Zulassung? (erste bringen sogar die neueste Fassung der StVZO, letzterer noch den alten Text mit einem deutlich besseren Bild) Ich bezweifle, dass die beiden Hersteller Anleitungen online zur Verfügung stellen, die nicht vom KBA abgenommen sind.
https://www.lupine.de/files/manuals/sl_af_stvzo_web.pdf
Ich verstehe ja, dass das KBA scheinbar diese Vorgaben macht / gemacht hat, auch wenn ein paar Threads später steht, dass der Schwarzwaldhersteller besagtes Bildchen zur Ausrichtung nicht drin hat (hab ich nicht überprüft).
Allerdings: Ein Bild, in dem nicht klar definiert ist, was ein Lichtkegel sein soll, bringt eigentlich keine sinnvoll verwertbare Information. Ist der Kegel rotationssymmetrisch (nein, ist er wohl nicht, aber das steht da ja nicht), ist das "Maximum" des nicht definierten "Kegels" gemeint, ist es die FWHM, sind es -10dB, -20dB, ... ? Welche Achse soll ich also nun bei 5 Metern ausrichten? Ein "Kegel" ist, nach meinem bescheidenen Verständnis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kegel_(Geometrie) .... all das trifft auf die SL (glücklicherweise) eigentlich nicht zu.
Also gut: Gehe ich mal intuitiv vor, indem ich annehme, das Maximum sei gemeint. Da die Leuchtdichte nach oben stark abbnimmt, könnte man dies auch näherungsweise als "Außenkante" eines asymmetrischen Licht"bereichs" interpretieren. Wenn ich das so einstelle, dann reicht meine Oberkante des Lichtbereichs also 10 Meter weit. Bei 35 km lege ich in einer Sekunde knapp 10 MEter zurück. Bei (zugegen langer) 1Sek. Reaktionszeit fahre ich ungebremst in das Hindernis. Ok, fahre ich halt nur 15 km/h. Sorry, aber dann brauche ich wirklich keine 1000lm auf dem kleinen Bereich und ich denke mal, das ist auch nicht so gewollt. Hier scheiben ja einige, dass sie den "Kegel" während der Fahrt nach Gefühl ausrichten. Ich persönlich stelle das Teil auch höher, so dass das Maximum des Licht"kegels" (mir sträuben sich bei dieser Umschreibung jedesmal die Nackenhaare) nicht höher liegt als der Austrittsbereich am Lenker (ich meine, so steht es auch in irgendeiner Richtlinie).
Vielleicht kann mir das ja mal einer erklären, wie ich meine Lampe nun gemäß diesem Bild ausrichten darf? Hat das KBA sich darüber wirklich Gedanken gemacht? Für mich hört sich das so erstmal nach recht willkürlicher Auslegung der noch schwammingen Formulierungen in der STVZO an. Oder wie darf ich mir das vorstellen? Fährt von euch jemand ernsthaft mit höheren Geschwindigkeiten mit dieser Ausrichtung (ehrlich nachgemessen)?
@Lupine: Auch die Vorgaben eines KBA kann man doch mal kritisch hinterfragen, oder? Eigentlich müsste man dies das KBA fragen. Aber als Käufer reicht vielleicht auch die Bemerkung, dass eine Radlampe mit dieser Ausrichtung, naja, sagen wie mal, etwas eingeschränkt bzgl. ihres vorgesehenen Verwendungszwecks nutzbar ist.
Oder hat sich inzwischen die Richtlinie wieder geändert und die Zulassung erfolgte noch nach alter Richtlinie? Bitte erklären.