SL A F und SL SF

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IndianaWalross
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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von IndianaWalross » 14.08.2019, 20:59

Ich hab jetzt lange hier nicht mitgelesen, aber ne Frage bezüglich Befestigung der SL AF.
Wird es da jemals was Gescheites für am Vorbau direkt geben, oder müssen wir den Lenker weiterhin zumüllen mit dem Schnellspanner? Mit Lampe kann ich weder mit Aero Auföieger, noch SKS Compit fahren. Ohne demnächst dann garnicht mehr da nur im Dunkeln Zeit :wall:

Die Halterung für den Syntace Vorbau ist mir bekannt, allerdings sehe ich nicht ein 2×20€ + 180€ für nen Vorbau zu investieren wegen der Problematik.
Gabel mit Loch wäre wohl eine Möglichkeit, jedoch ist mein 47er Rahmen dann nicht mehr als bikepacking Rad nutzbar da ich mit Taschen sonst dort nichts befestigen kann. Und ständig rumschrauben ist völliger Unsinn.

Also, habt ihr da eine gescheite Idee in Planung für die Allgemeinheit? Nen GoPro Adapter für die SL AF gibt's ja auch nicht. Bin inzwischen sehr genervt von meiner Lampe, da ich ständig nur am umdisponieren bin. :roll:

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von microbat » 15.08.2019, 00:57

Für das Aero-Gedöns
gibt es das da:

https://forum.lupine.de/viewtopic.php?f=54&t=6686&p=39179&hilit=Spacer#p39165

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IndianaWalross
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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von IndianaWalross » 15.08.2019, 05:23

Wir definieren AERO AUFLIEGER wohl unterschiedlich. Das da sind Aero Lenker. Auch hier ist der Halter für mich nutzlos, da er ebenso den Platz für Lenkerrolle etc. blockiert. Die Lampe muss minimum auf Höhe meines Vorbaus. Deswegen helfen mir diese ganzen megaspezial Lösungen leider 0 weiter. :roll:

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Re: SL A F und SL SF - Befestigungsmöglichkeiten

Beitrag von Timmäh! » 15.08.2019, 08:08

IndianaWalross hat geschrieben:
14.08.2019, 20:59
[...]Also, habt ihr da eine gescheite Idee in Planung für die Allgemeinheit? Nen GoPro Adapter für die SL AF gibt's ja auch nicht.
Ich meine die Allgemeinheit ist gut versorgt, [Edit:] insbesondere da seit heute die GoPro Halter für die SL F im Shop verfügbar sind.
IndianaWalross hat geschrieben:
14.08.2019, 20:59
[...] Mit Lampe [und Schnellspanner] kann ich weder mit Aero Auflieger, noch SKS Compit fahren. Gabel mit Loch wäre wohl eine Möglichkeit, jedoch ist mein 47er Rahmen dann nicht mehr als bikepacking Rad nutzbar da ich mit Taschen sonst dort nichts befestigen kann.
Du hast schon ein paar sehr spezielle Vorstellungen. Aerolenker, Compit, Lenkerrolle und Lampe gleichzeitig. Wieviele User brauchen das wohl in Verbindung mit einer Lupine SL(F)? 5 in ganz Deutschland? Nicht unbedingt ein rentabler Businesscase... Zudem hast du noch eine eher seltene Rahmengröße mit 47, aber für unsere Körpergrößen können wir ja nichts. Ich würde dir gerne ein paar cm meiner Beinlänge abgeben xD

Ich mache mal ein paar Lösungsvorschläge, zusätzlich zum klassischen Halter fürs Navigationsgerät/Radcomputer mit GoPro Adapter. Diese Möglichkeiten könnten von der Stylepolizei kritisiert werden, aber der Punkt ist bei Dir mit Aerolenker und Lenkertasche ja eh schon irrelevant :lol:
1) SKS Compit:
Der Compit hat laut der SKS Seite mitgelieferte Zusatzschellen mit Lichthalter. Du könntest a) versuchen den Lampenkopf direkt an die Zusatzschelle zu schrauben (statt den Lampenkopf an den Schnellspanner zu schrauben). Längere Schrauben dafür gibt es ja im Shop. Alternativ könnte es sein, dass b) der Classic Mount Gabelhalter mit dem Lichthalter kompatibel ist (u.U unter Verwendung von Beilagscheiben). Dazu müsstest Du den Abstand zwischen den zwei Klemmschellen für das Licht ausmessen und dann dich bei Lupine freundlich per Telefon nach den entsprechenden Maße des Classic Mount erkundigen (Der Adapter der den Classicmount an der Gabel befestigt soll weggelassen werden; siehe zweites Bild im Shop).
2) Diverse Zusatzhalterungen/Barxtender
a) Bei Rose gibts von Minoura den Space Grip und den Swing Grip, vielleicht kommst Du mit dem bereits unter deine Tasche. Alternativ kannst Du die so ausrichten, dass sie quasi direkt vor deinem Vorbau sind
b) Halter von Additive https://www.additive-bikes.com/de/Halterungssysteme/Geraetehalter/. --> Kann auch so ausgerichtet werden dass die Halter direkt vor dem Vorbau sind (wenn der nicht zu lang ist)
c) Zwei Topeak Barxtender, siehe dazu dieses Video https://www.youtube.com/watch?v=mPudHGT86ec. Gleiches Problem wie Du: LIcht und Lenkertasche, mit den zwei Extender kann das Licht unter der Tasche montiert werden. Das Rohrstück des Barxtenders hat 25.4mm Durchmesser, es wird ein 31.8mm Adapter mitgeliefert (ich spreche aus Erfahrung). Kann natürlich sein, dass das bei RH47 nicht geht, hilft nur Ausmessen wenn die Tasche montiert ist. Du könntest natürlich die zwei Barxtender auch so verbauen, dass sie nach oben über deine Tasche zeigen..
d) Beliebige, passende Kombination zweier BarXtender um eine zusätzliche Befestigungsmöglichkeit zwischen Tasche und Vorbau zu schaffen. Musst Du halt ein bisschen nachdenken und tüfteln (oder lassen)
3) Lenkerklemme custom made für deinen Vorbau:
im MTBR Forum gibt es jemand ("Vancbiker") der Custom Made Lichthalter fräst, vielleicht produziert er Dir eine passende Klemme mit einem GoPro Halter oder Befestigungsmöglichkeit für die Schnellspannerschraube, siehe hier www.pacifier.com/~kevinb/GoPro_Mounts.html.


IndianaWalross hat geschrieben:
14.08.2019, 20:59
...ne Frage bezüglich Befestigung der SL AF. Wird es da jemals was Gescheites für am Vorbau direkt geben, oder müssen wir den Lenker weiterhin zumüllen mit dem Schnellspanner?[ ... ] Die Halterung für den Syntace Vorbau ist mir bekannt, allerdings sehe ich nicht ein [...] zu investieren. [...]
Ich bitte Dich, diese Ausdrucksweise.... :mrgreen:
Zum Thema "Platz am Lenker": Lupine kommt halt aus dem Bergr-ad-sport und da ist Platz am Lenker keine Mangelware. Man könnte aber gerade bei Lampen wie den SL's durchaus mehr auf die RR Fraktion schielen... Ich würde nicht das Geld für einen Syntace Vorbau auch nicht ausgeben nur um die Lampe zu befestigen, bist Du nicht alleine. Ich meine diese Lösung gab es weil ein Radhersteller die SL als Erstausrüster bei einem Syntacevorbau schön unterbringen wollte oder weil es eine spezielle Syntace/Lupine Kooperation gab --> notwendige Stückzahl gegeben. Zumal der Vorbau ja schon zusätzliche Schraubbohrungen von Werk aus für den Syntace Gerätehalter hat (Das wär vielleicht doch das Geld wert?).

Ich weiß nicht ob die Klemmungen der Vorbauten für Lenker normiert sind, wenn nicht müsste man da für jeden Hersteller und Vorbautyp eine extra Klemme machen --> unrentabel und sau teuer, außer ein Radhersteller will das für eines seiner Modelle und nimmt dann gleich ein paar Tausend ab.
Gruß, Timon

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von IndianaWalross » 06.09.2019, 00:13

Danke für die ganzen Vorschläge. Leider fallen sämtliche Zusatzbauten also solche Extender raus, da die breitentechnisch nicht zwischen den Aero passen am 40er Rennlenker.

Alles UNTER der Lenkerrolle ist vergeblich denn die ist genau am Oberlenker zu Ende, und nach unten 2cm über dem Reifen/Laufrad. Da passen vielleicht 2 Finger aber keinerlei Beleuchtung zwischen bei Rahmengröße 47 :cry:

Ich hab mich allerdings sehr über den neuen GoPro Adapter in L gefreut. Den konnte ich mit meinem Sigma Butler und GoPro Halterung (welchen ich für mein Garmin Edge Explore zweckentfremdet hab weils billig ist und passt) verheiraten. Sieht verboten aus, allerdings kann ich so wunderbar meine Lenkerrolle samt Zusatztasche nutzen UND die Lampe wird nicht verdeckt! :clap:

Was ich jetzt noch testen muss ist, ob ich mit dem Aeroaufsatz der mit 30mm shims angebracht ist, dem Barfly 4 TT Aero Halter und der GoPro Halterung daran auch noch die Lupine oberhalb der Taschen angebracht bekomme, und dass das Kabel noch von der Länge passt. Das wäre der Knaller! :pray:

Mein Mann ist jedenfalls schonmal angefixt. Hat ja meine SL A übernommen. Davon lag noch der GoPro Adapter in S rum. Geht gerade so an seinem Lenker. Er überlegt jetzt den M oder L zu ordern um es auch so wie bei mir hin zu bekommen :dance: :mrgreen:

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von MetalMan » 06.09.2019, 14:16

Leider sieht man dem M im Shop nicht an wie viel Spiel man zum Einstellen hat. Kann hier jemand ein Bild von der "Luft" zwischen Adapter und Lampe posten. Danke!

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von Wattwillste » 08.09.2019, 15:38

Hallo in die Runde,

nach dem Sommerschlaf nehm ich meine SL AF wieder in Betrieb und es geht kein Fernlicht mehr und auch kein TFL.
Batteriewechsel am Peppi hab ich schon gemacht. Zurücksetzen auf Werkseinstellung (Warten bis 10x SL geblinkt hat) hat auch keine Heilung gebracht.
(Natürlich habe ich die beiden Sensoren hinten verdunkelt bzw. beleuchtet).

Hat das schon jemand von Euch gehabt?

Grüße

bikesteff
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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von bikesteff » 15.01.2020, 16:34

Ich würde das Thema "Einstellung der Lampe", "so dass sie nicht blended" gerne nochmal aufgreifen, da ich es anderswo im Forum nicht finden konnte und das Bild ja immer noch in der Anleitung und auch bei Händlern (BC, ...) kursiert:
Wolf hat geschrieben:
Zeichnung und Beschreibung: Das wird vom KBA vorgegeben, dieser Text muss genau diesen Wortlaut haben

Kann ich ja immer noch nicht glauben, dass 2018/2019 die Rechtslage bis Okt 2017 aus Sicht des KBAs bindend ist. Vor allem für ein Produkt, dass nur nach neuester StVZO überhaupt eine K Nummer bekommen konnte (Fernlicht). Was sagt denn dann das KBA dazu dass der Meinerzhagener und der Schwarzwälder Lichthersteller dieses kritisierte Bild (mit Text) bei ihren zugelassenen (K Nummer!) Lampen nicht in der Anleitung bringen, trotz Zulassung? (erste bringen sogar die neueste Fassung der StVZO, letzterer noch den alten Text mit einem deutlich besseren Bild) Ich bezweifle, dass die beiden Hersteller Anleitungen online zur Verfügung stellen, die nicht vom KBA abgenommen sind.
https://www.lupine.de/files/manuals/sl_af_stvzo_web.pdf

Ich verstehe ja, dass das KBA scheinbar diese Vorgaben macht / gemacht hat, auch wenn ein paar Threads später steht, dass der Schwarzwaldhersteller besagtes Bildchen zur Ausrichtung nicht drin hat (hab ich nicht überprüft).

Allerdings: Ein Bild, in dem nicht klar definiert ist, was ein Lichtkegel sein soll, bringt eigentlich keine sinnvoll verwertbare Information. Ist der Kegel rotationssymmetrisch (nein, ist er wohl nicht, aber das steht da ja nicht), ist das "Maximum" des nicht definierten "Kegels" gemeint, ist es die FWHM, sind es -10dB, -20dB, ... ? Welche Achse soll ich also nun bei 5 Metern ausrichten? Ein "Kegel" ist, nach meinem bescheidenen Verständnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Kegel_(Geometrie) .... all das trifft auf die SL (glücklicherweise) eigentlich nicht zu.

Also gut: Gehe ich mal intuitiv vor, indem ich annehme, das Maximum sei gemeint. Da die Leuchtdichte nach oben stark abbnimmt, könnte man dies auch näherungsweise als "Außenkante" eines asymmetrischen Licht"bereichs" interpretieren. Wenn ich das so einstelle, dann reicht meine Oberkante des Lichtbereichs also 10 Meter weit. Bei 35 km lege ich in einer Sekunde knapp 10 MEter zurück. Bei (zugegen langer) 1Sek. Reaktionszeit fahre ich ungebremst in das Hindernis. Ok, fahre ich halt nur 15 km/h. Sorry, aber dann brauche ich wirklich keine 1000lm auf dem kleinen Bereich und ich denke mal, das ist auch nicht so gewollt. Hier scheiben ja einige, dass sie den "Kegel" während der Fahrt nach Gefühl ausrichten. Ich persönlich stelle das Teil auch höher, so dass das Maximum des Licht"kegels" (mir sträuben sich bei dieser Umschreibung jedesmal die Nackenhaare) nicht höher liegt als der Austrittsbereich am Lenker (ich meine, so steht es auch in irgendeiner Richtlinie).

Vielleicht kann mir das ja mal einer erklären, wie ich meine Lampe nun gemäß diesem Bild ausrichten darf? Hat das KBA sich darüber wirklich Gedanken gemacht? Für mich hört sich das so erstmal nach recht willkürlicher Auslegung der noch schwammingen Formulierungen in der STVZO an. Oder wie darf ich mir das vorstellen? Fährt von euch jemand ernsthaft mit höheren Geschwindigkeiten mit dieser Ausrichtung (ehrlich nachgemessen)?

@Lupine: Auch die Vorgaben eines KBA kann man doch mal kritisch hinterfragen, oder? Eigentlich müsste man dies das KBA fragen. Aber als Käufer reicht vielleicht auch die Bemerkung, dass eine Radlampe mit dieser Ausrichtung, naja, sagen wie mal, etwas eingeschränkt bzgl. ihres vorgesehenen Verwendungszwecks nutzbar ist.

Oder hat sich inzwischen die Richtlinie wieder geändert und die Zulassung erfolgte noch nach alter Richtlinie? Bitte erklären.

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von microbat » 15.01.2020, 17:26

Dieser vom KBA vorgegebene oder eventuell auch nicht mehr vorgegebene und von Marktbegleitern ignorierte oder auch nicht ignorierte Text und das Piktogramm verbraucht 0,32 % Platz in der deutschen Bedienungsanleitung.
Um Ärger mit dem KBA zu vermeiden würde ich auch eine psychedelische Blümchen Tapete abbilden. :liebe
Ich würde halt kleingedruckt darunter schreiben, das dass auf besonderen Wunsch vom KBA abgebildet wurde. :roll:

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von * cl * » 15.01.2020, 18:18

Ich denke jeder weiss wie er seine SL zu neigen hat...

Timmäh!
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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von Timmäh! » 15.01.2020, 19:37

bikesteff hat geschrieben:
15.01.2020, 16:34
Ich verstehe ja, dass das KBA scheinbar diese Vorgaben macht / gemacht hat, auch wenn ein paar Threads später steht, dass der Schwarzwaldhersteller besagtes Bildchen zur Ausrichtung nicht drin hat (hab ich nicht überprüft).
[...]
@Lupine: Auch die Vorgaben eines KBA kann man doch mal kritisch hinterfragen, oder? Eigentlich müsste man dies das KBA fragen. Aber als Käufer reicht vielleicht auch die Bemerkung, dass eine Radlampe mit dieser Ausrichtung, naja, sagen wie mal, etwas eingeschränkt bzgl. ihres vorgesehenen Verwendungszwecks nutzbar ist.
[...]
Oder hat sich inzwischen die Richtlinie wieder geändert und die Zulassung erfolgte noch nach alter Richtlinie? Bitte erklären.
Das hatten wir hier schonmal, siehe hier viewtopic.php?f=54&t=5048&p=36976#p36965 und in den folgenden Posts, Wolfs Antwort dazu hier.
Ich denke, wenn man wollte (!), könnte man dass aus der Anleitung der SL und SL-F rausmachen und auch dem KBA klarmachen, dass das 2020 nicht mehr notwendig ist.... Es war ausschließlich bis Mitte 2017 die gültige Rechtslage. B&M hat das in den Anleitungen zur Ixon Space auch nicht drin (und die ist (luxtechnisch) sogar noch einen Ticken heller als die SL(F) und blendet daher - falsch eingestellt - potentiell stärker)
Gruß, Timon

bikesteff
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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von bikesteff » 15.01.2020, 22:25

viewtopic.php?f=54&t=5048&p=36976#p36965
Nun ja, das ist jetzt so eine Sache. Natürlich habe ich viewtopic.php?f=54&t=5048&p=36976#p36965 schon gelesen, ebenso den Kommentar von Wolf. Daher antworte ich ja auch in demselben Thread.

Eigentlich ist es ja auch gerade der Kommentar von Timon alias "Timmäh", der mich zu meinem Kommentar veranlasst. In diesem Thread geht es ja um die SL AF Anleitung (STVZO) und die Änderungen der STVZO. Als braver Anwender lese ich natürlich die Anleitung. Wenn ich aber die Lampe, sagen wir mal "intuitiv" wie auf dem Bild dargestellt einstelle (auch hier gab es ja schon Kommentare, z.B. von cristox (etc.):
Probier es mal aus und lasse die Anleitung von jmd. lesen, der noch nie etwas damit zu tun hatte. Frag den dann mal, wie man die Lampe laut Anleitung einstellen soll, um niemanden zu blenden


leuchtet die Lampe zwar unten gut aus, aber nicht besonders weit. Logo. Das die Lampe "nicht blended" ist ja ebenfalls so eine Sache ...

Eigentlich gibt es doch eine Regelung für die Zulassung ('musste ich auch erst nachschlagen und nein, ich habe noch nicht beim KBA nachgefragt, wie das denn nun für Fahrräder umzusetzen ist, will ich ja auch als Käufer nicht unbedingt). Demnach gilt: Lichttechnische Einrichtungen müssen nach §67 (1) gemaß §22a zugelassen werden. Wichtige Bau und Betriebsvorschriften für die Ausleuchtung / Blendung stehen meiner Auffassung nach dann in §50 (6) (Mofas sind wir Radler ja nicht). Ich zitiere:
(6) 1Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. 2Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. 3Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1.000 mm 1 lx nicht übersteigen. 4Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1.400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. 5Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. 6Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.


Jetzt gibt es noch einen Widerspruch, da Absatz 5 streng genommen nur für "Kraft"räder gilt (keine Ahnung, ob man ein Muskel"kraft" getriebenes Fahrzeug darunter laufen lassen, kann, steht bestimmt wieder irgendwo anders). Nachzulesen z.B. hier:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... 922291,110

Aber 1: Das steht nichts, abe auch gar nichts davon, dass der Kegel bei 5 Meter auf der Hälfgte sein oder so ein Paperlapapp. Ich sehe die Skizze da in keiner Weise irgendwie abgebildtet. Kann es sein, dass das KBA mal wieder völlig überfordert ist mit den neuen Richtlinien und selbst nicht so recht weiß, wie es denn nun bauartbedingt (Fahrrad) zulassen soll und sich so absichert? Immerhin: Wenn man die Lampe so einstellt, blended man vermutlich nicht. Oder was lasse ich außer Acht?

Aber 2: Verliere ich die Betriebserlaubnis, wenn ich jetzt nicht so einstelle? Heißt im Zweifelsfall: Unfall, Gegner hat guten, findigen Anwalt, was weiß ich, und ich bekomme die Schuld oder Teilschuld, weil ich so gefahren bin? Dann kann ich auch gleich mit einer Alpha am Lenker fahren :lol:

Aber 3: Was hat jetzt mehr Gewicht, die Anleitung oder §50 ??



Ich kann mir da jetzt meinen weiteren Teil denken, aber Gewissheit verschafft mir das jetzt auch nicht wirklich. Vermutlich ist das jetzt mit Schuldfrage eh so, dass ich als Betgeiber eines Fahrzeugs (Zelt, was auch immer) sowieso eine Teilschuld bekomme, weil der Betrieb immer mit einem gewissen Risiko behaftet ist. Oder ist es am Ende so, dass das Streulicht der SL SF nur so in den Griff zu kriegen ist, dass man die Lampe so weit absenken muss, damit §50 im Messfeld erfüllt ist?

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von microbat » 16.01.2020, 01:09

Mit diversen Rechtsverordnungen wurde die Gesetze erweitert.
Einfach nur die StVZO lesen und Information zu den neuesten Regelungen zum Thema Beleuchtung am Fahrrad, Pedelec und S-Pedelec zu bekommen ist nicht ausreichend. Vermutlich wird das Konglomerat aus Gesetzen und Verordnungen noch angereichert mit Genehmigungen (für Typ, Konformität..., Bauart, Zulassung, usw.).

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von Timmäh! » 16.01.2020, 08:09

Also, zur Ausrichtung des Scheinwerfers siehe StVZO §67 Abs.3. Auf dieser Seite ist ein Vergleich der StVZO Fassungen bis 2017 und ab 2017 möglich, da sieht man auch dass die unsinnige 5 m Regel rausgeschmissen wurde.

Meine Vermutung: Es wurde einfach auf Grundlage der SL-A Zulassung eine neue für die SL-F gemacht, ebenso wurde einfach die Anleitung etwas überarbeitet, dass sie für die SL-F passt (und dabei einfach die Zeichnung dringelassen um weniger mit dem KBA diskutieren zu müssen). Die SL wurde meines Wissens vor der Gesetzesänderung zugelassen. Vllt ist aber auch nur der Beamte im KBA borniert.

Die Ausleuchtungsvorschriften (inkl Blendregularien) für Räder finden sich weder in der StVZO noch in den UN ECE Regularieren (da gibts nur die für S-Pedelecs), sonder nur in der IS0 6472 (?) Edit: korrekt ist 6742 und in den TA's zu §22(a) StVZO, die relevanteste TA ist Nr 23. (Hier einzusehen Edit: das "-" aus der URL entfernen, dann geht es, ansonsten nur gegen 170€ beim Kirschbaumverlag zu erwerben.... Für Leds gilt die 20lux Mindestbeleuchtung (deswegen sind die Magniclights in D nicht StVZO zugelassen, weil <20 lx...) Bei der TA 23 hat sich meines Wissens nichts geändert, in diesem Jahr soll eine neue Fassung der TAs für Radbeleuchtungen kommen (Quelle)
Zuletzt geändert von Timmäh! am 16.01.2020, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, Timon

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Re: SL A F und SL SF

Beitrag von bikesteff » 16.01.2020, 16:02

Danke, der Vergleich (https://www.buzer.de/gesetz/10146/al61160-0.htm) ist wirlich sehr hilfreich und erklärt das Bild. Ob die Zulassung in Teilen aus der SL übernommen wurde um Diskussionen und Ressourcen zu sparen ist zwar Spekulation, könnte dann aber natürlich sein. Wie auch immer, das Bild gehört zur alten Ordnung, die Bildüberschrift dagegen entspricht der aktuellen Ordnung. Allein das ist schon ein Widerspruch. Mich würde mal die Meinung eines Juristen hierzu interessieren.
die relevanteste TA ist Nr 23.
Wirklich TA23 ? Lt. Quelle ist die weggefallen (oder gibt es da wieder Neuerungen seit 2012). Der link von Dir funktioniert leider nicht. Die genannte ISO enthält irgendwas anderes.
in diesem Jahr soll eine neue Fassung der TAs für Radbeleuchtungen kommen (Quelle)
Die Quelle ist mal wirklich eine der bisher umfangreichsten die ich gesehen habe. Hier steht auch die richtige Norm: ISO 6742-1 von 2015.

Wie auch immer: Die Zeichnung ist "Mist" (sorry, für meine Wortwahl). Außerdem erklärt sie auch einen meiner Kritikpunkte von anfangs (genauer Punkt 2). Fahre ich mit dieser 5m Ausrichtung, ist die Verkippung beim Kurvenfahren (das Wandern der Ecken des Lichtbereichs) stärker als bei flacherer Ausrichtung, zumal auch die Kontraste an der seitlichen Lichtkante wegen der höheren Lichtintensität am Boden viel stärker ausfallen. Ich sags nochmal kurz: Wenn ich so durch Kurven fahre, kübel ich irgendwann und sehen werde ich auch nicht wirklich viel. Ein flacherer Winkel trägt zur Entspannung bei :wink:

Werde mir Deine Quelle mal Stück für Stück einverleiben. Die Verantwortlichen der TA's sowie "German STVZO" kommen in der Quelle (grob überflogen) teilweise nicht so gut weg ... woran das wohl liegen mag ?

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