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Re: Alpha

Verfasst: 12.09.2017, 09:12
von SHARK_ATTACK II
Sniggi hat geschrieben:Die Ausleuchtung wurde sogar schon gemessen :bettel

Krasse Leistung, da ist meine Betty leider 'n Witz dagegen... und jeder der ne 5000er Betty hat weiß wie viel diese kann.

Wahnsinn :clap:
Wobei man das schon live sehen muss... Gerade bei den hohen Lumenzahlen ist ein Bild nie so aussagekräftig, wie vor Ort mit eigenen Augen.

Beim Nah-und Seitenbereich sieht man die Unterschiede auf dem Bild sehr gut, wobei bei der Entfernung kaum Unterschiede für den Laien erkennbar sind. Jedoch kann ich als Betty Nutzer den krassen Unterschied schon vorstellen. :wink:

Bild

Re: Alpha

Verfasst: 26.09.2017, 11:17
von Hossa! Hossa! Hossa!
Hallo,

wann ist die Alpha bestellbar/lieferbar?

Kann ich direkt im Lupine-Shop mit einer Lieferadresse in D bestellen, wenn die Lampe als Geschenk ins Ausland gedacht ist?

Re: Alpha

Verfasst: 26.09.2017, 18:15
von Wolf
die Alpha werden wir nur ins Ausland liefern, Lieferadresse in D geht definitiv nicht. Liefertermin ? Noch einige Unwägbarkeiten, aber wir arbeiten natürlich dran, so schnell es geht. Auf jeden Fall vor Weihnachten, Grüsse Wolf

Re: Alpha

Verfasst: 03.10.2017, 10:20
von MackArctic
Bei der Registrierung wird 6500 als Antwort auf die Frage nach der hellsten Lupine Lampe nicht akzeptiert. :)

Re: Alpha Akku

Verfasst: 22.10.2017, 09:18
von TarunTamal
Hallo Wolf,
Du hast geschrieben
Die Alpha kommt immer mit einem speziellen Hochlastakku, 13,2 Ah, ist kompatibel zu allen anderen Lupine Akkus, aber diese sind nur eingeschränkt belastbar mit diesem Lampenkopf.
Kann die Alpha mit den 13,2 Ah /95 Wh Akkus betrieben werden, die man im Herbst 2016 bei Euch gekauft hat? Das sind die 13,2 Ah Smartcore Akkus.
Sind die schon entsprechend hochstromfähig? Oder ist der Akku für die Alpha nochmal eine andere Hausnummer?
Danke und viele Grüße
Thomas

Re: Alpha

Verfasst: 22.10.2017, 19:05
von Tank Rauwood
MackArctic hat geschrieben:Bei der Registrierung wird 6500 als Antwort auf die Frage nach der hellsten Lupine Lampe nicht akzeptiert. :)
Genau das habe ich auch schon mit einem fetten Grinsen bei der Anmeldung im Forum festgestellt!

Re: Alpha

Verfasst: 16.12.2017, 20:00
von Hossa! Hossa! Hossa!
Wolf hat geschrieben:die Alpha werden wir nur ins Ausland liefern, Lieferadresse in D geht definitiv nicht. Liefertermin ? Noch einige Unwägbarkeiten, aber wir arbeiten natürlich dran, so schnell es geht. Auf jeden Fall vor Weihnachten, Grüsse Wolf
Hat der Liefertermin noch Bestand?

Re: Alpha

Verfasst: 17.12.2017, 11:45
von SHARK_ATTACK II
Hossa! Hossa! Hossa! hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:die Alpha werden wir nur ins Ausland liefern, Lieferadresse in D geht definitiv nicht. Liefertermin ? Noch einige Unwägbarkeiten, aber wir arbeiten natürlich dran, so schnell es geht. Auf jeden Fall vor Weihnachten, Grüsse Wolf
Hat der Liefertermin noch Bestand?
Das wird noch dauern... :wink:

Re: Alpha

Verfasst: 19.12.2017, 14:37
von Wolf
Ich will gerne noch zum aktuellen Stand er Alpha berichten. Es verzögert sich alles, wir wollen ja alles so gut wie nur möglich umsetzen. Wir haben entschieden, die Alpha immer mit 14.4 V Akkus auszuliefern. Damit läuft die Alpha optimal. Wir haben aber auch eine entsprechende Abwärtskompatibilität, auch alte 7.2 V Akku können verwendet werden, jedoch mit geringen Leistungseinbussen. Das muss sein, denn sonst würden die alten Akkus die Belastung nicht aushalten.Die Stecker sind neu, es können am Alpha Lampenkopf 7.2 V Akkus angeschlossen werden, jedoch kann am 14.4 V Akku keine andere Lampe angeschlossen werden. Ich denke es wird schon eher März oder April. Grüsse Wolf

Re: Alpha

Verfasst: 20.12.2017, 17:42
von flyingcubic
4s klingen sinvoll bei der leistung
auf wieviel W läuft die lampe mit einem 2s akku?

Re: Alpha

Verfasst: 22.12.2017, 01:44
von The_Driver
Schießt ihr euch mit dem Spezialakku nicht selbst in den Fuß nach fast 25 Jahren mit einem einheitlichen Akkusystem?

Re: Alpha

Verfasst: 22.12.2017, 20:04
von Wolf
bei den 2 S Akkus, also den bekannten 7.2 V Akkus , steht die volle Leistung bei vollem Akku zur Verfügung, aber dann nehmen wir bei abnehmender Spannung Leistung raus, die bekannten Akkus , bzw. der PCB sind bis max. 10 A belastbar, also können wir bei nur noch 5.5 V unter Last nicht mehr die volle Leistung durchschieben. Zu der grundsätzlichen Frage, neue Stecker, andere Spannung ? Es hilft nichts, wenn wir richtig Dampf haben wollen, braucht es die höhere Spannung. Das ist in der Regel auch kein so grosses Problem, die allermeisten kaufen eh ein Set mit Akku und Ladegerät. Die Alpha ist kein Kompromiss, es ist die hellste Bike Lampe auf diesem Planeten, nicht mehr aber eben auch nicht weniger. Da können durchaus Opfer notwendig sein.
Die Alpha ist all das wert, das Licht ist atemberaubend ( ich verwende solche Formulierungen schon mit Bedacht ). Grüsse Wolf

Re: Alpha

Verfasst: 22.12.2017, 21:30
von grundspeed
Kann man zum Alpha Akku statt dem neuen Ladegerät auch ein Anschlußkabel für den Twin Charger bekommen?
Der lässt sich ja bis max. 4 Zellen einstellen.

Gruß
Thomas

Re: Alpha

Verfasst: 06.02.2018, 21:01
von quetschi
Heute ging ja durch die Nachrichten, dass das Europaparlament die "Diskriminierung" aufgrund des Herkunftsland verbieten bzw. reduzieren will. Inwieweit das Einfluss auf die LUPINE Produkte haben wird, die derzeit nicht von einer deutschen Adresse bzw. zu einer deutschen Adresse bestellt werden können, kann ich nicht abschließend beurteilen. Ausnahmen sollen möglich sein, aber ob das eine Ausnahme ist, ist unklar.

Die Frage wird sein: KBA beats EU-Parlament oder EU-Parlament beats KBA :lol:
Ist aber ein spannendes Thema. Im März kann ich das weiter auseinanderdröseln.

quetschi

______
Hier einige Zitate aus der verabschiedeten Fassung:
In anderen Fällen segmentieren bestimmte Anbieter den Binnenmarkt künstlich entlang der Binnengrenzen und behindern den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen, wodurch sie die Rechte der Kunden beeinträchtigen und diese daran hindern, in den Genuss einer größeren Auswahl und optimaler Bedingungen zu gelangen.
Um gemäß dieser Verordnung die Gleichbehandlung der Kunden sicherzustellen und Diskriminierung zu verhindern, sollten die Anbieter ihre Online-Benutzeroberflächen nicht so gestalten und technische Mittel nicht so einsetzen, dass dadurch in der Praxis Kunden aus anderen Mitgliedstaaten nicht ermöglicht wird, ihre Bestellungen problemlos abzuschließen.
Diese Verordnung dient dazu, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Kunden, einschließlich Geoblocking, bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Anbieter und Kunde im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen in der Union zu verhindern. Mit dieser Verordnung wird somit ebenfalls angestrebt, sowohl unmittelbare wie auch mittelbare Diskriminierung zu erfassen, also auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung auf der Grundlage anderer Unterscheidungskriterien, die zum selben Ergebnis führen wie die Anwendung von Kriterien, die direkt auf der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz – unabhängig davon, ob sich der betreffende Kunde dauerhaft oder vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhält – oder dem Ort der Niederlassung der Kunden beruhen. Solche anderen Kriterien können insbesondere auf der Grundlage von Informationen angewendet werden, aus denen der physische Standort der Kunden hervorgeht, wie zum Beispiel die beim Zugriff auf eine Online-Benutzeroberfläche verwendete IP-Adresse, die für die Lieferung von Waren angegebene Anschrift, die Wahl der Sprache oder auch der Mitgliedstaat, in dem das Zahlungsinstrument des Kunden ausgegeben wurde.
Die diskriminierenden Praktiken, gegen die mit dieser Verordnung vorgegangen werden soll, ergeben sich üblicherweise aus allgemeinen Bestimmungen, Bedingungen und sonstigen Informationen, die von den betreffenden Anbietern oder in deren Namen als Voraussetzung für den Zugang zu den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen festgelegt und angewandt werden, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang zählen unter anderem Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen. Sie können der breiten Öffentlichkeit durch den Anbieter selbst oder in seinem Namen auf verschiedenen Wegen verfügbar gemacht werden, wie beispielsweise über Informationen, die in Anzeigen oder auf Internetseiten veröffentlicht oder über Unterlagen, die vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Alle Versionen der Online-Benutzeroberfläche sollten dem Kunden weiterhin jederzeit leicht zugänglich sein.
Quelle:
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=de

Re: Alpha

Verfasst: 06.02.2018, 21:11
von TarunTamal
Gut so!