mandala hat geschrieben:Jedoch nur in der Verbindung zugelassenes Abblendlicht mit Option Fernlicht.
fürs fernlicht haste doch deine betty
mandala hat geschrieben:Jedoch nur in der Verbindung zugelassenes Abblendlicht mit Option Fernlicht.
In der Tat, die kann das. Bisher konnte ich mich mit dem Gedanken noch nicht anfreunden, für jeden Teilaspekt der Nutzung ein eigenes Tool zu nutzen. Außerdem sträubt es sich bei mir innerlich bei dem Gedanken, eine Lampe von Lupine zu kaufen, die für Gesetzeskonformität und kleinste Optik kastriert wurde. Wolf hat ja selbst bemerkt, eine Fernlichtoption sei denk- und machbar. Wenn das Gehäuse nicht Richtung B&M Big Bang abdriftet.flyingcubic hat geschrieben:mandala hat geschrieben:Jedoch nur in der Verbindung zugelassenes Abblendlicht mit Option Fernlicht.
fürs fernlicht haste doch deine betty
So würde mir der Plasteklotz auch nicht gefallen.Wolf hat geschrieben:?..
Die Baugrösse entscheidet über die Harmonie der ganzen Bosch Einheit, also ist die Baugrösse somit schon mal begrenzt. Das Bosch Display sieht mit der SL besser aus als ohne, das ist mal was. ...Grüsse Wolf
Nachdem ich diesen schönen Abend nun mit erfolgloser Suche verbracht habe folgt hier mein Outing als gänzlich unbeleuchtet: Wovon, Mandala, beliebst du zu schreiben?mandala hat geschrieben: Die SL-Y kommt auch schon zur Eurobike? Vollmundig als Lupine-Beleuchtungsanlage beworben...
An dem Seitenbild kann ich so grade eine zylindrische Einheit erkennen.
Das ist ja schön für dich.mandala hat geschrieben: Hi,
da musstest Du leider ganz andere Erfahrungen sammeln als ich. Bin schon häufiger an Kontrollen / Streifen vorbeigefahren ohne irgendetwas.
Vielen Dank!mandala hat geschrieben:Hallo Speculum,
war mir erst nicht sicher, ob das hier schon rein darf. Da es im Netz hängt, wird es jedoch schon O.K. sein.
Auch wenn ich selbst bisher hier in (A) und in der unmittelbar benachbarten (CH) nur positive Reaktionen der Exekutive erlebte, unterschreibe ich diese Einschätzung gerne mit der im Ergebnis aber nicht wesentlichen Einschränkung, dass es gar kein "es sich einfach Machen der Gerichte" braucht, um schadenersatzrechtlich hängen zu bleiben. Mit einem nicht zugelassenen Licht am Straßenverkehr teilzunehmen ist eine Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB, § 1311 ABGB). Warum sollte der Richter bei Verwendung eines objektiv blendenden Lichtes einerseits und sehr zeitnahem Aufsuchen des Straßengrabens durch den Gegenverkehr andererseits an der Kausalität der Lupine für den Unfall ernsthaft zweifeln, wenn keine Anhaltspunkte für gleichzeitig sichtbare Miniröcke, SMS-Schreiben während der Fahrt und dergleichen erkennbar sind?gr.nagus hat geschrieben:Das ist ja schön für dich.mandala hat geschrieben: Hi,
da musstest Du leider ganz andere Erfahrungen sammeln als ich. Bin schon häufiger an Kontrollen / Streifen vorbeigefahren ohne irgendetwas.
Natürlich kann man mit veranwortungsvollem Einsatz auch mal die Betty auf die Straße lassen. Aber spätestes bei Gegenverkehr muss die aus, oder schnell so weit runtergedreht werden dass man selbst nicht mehr viel sieht.
Selbst stark gedimmt und relativ weit runtergedreht, ist die Blendwirkung noch sehr stark, wie ich im Selbstversuch festgestellt habe.
Und Rechtssicherheit gibt das auch nicht im Geringsten. Spätestens wenn ein entgegenkommender Verkehrteilnehmer einen Unfall baut (aus welchem Grund auch immer), reicht die Behauptung aus, dass er von deiner "Ufo-Lampe" geblendet wurde.... und schon hast du mächtige Probleme.
Du kannst das Gegenteil nicht beweisen, aber das Indiz "nicht STVO-konforme Lampe mit hoher Blendwirkung verwendet" spricht eindeutig gegen dich.
So einfach wie es sich die Gerichte in der Regel machen, würde die Sache vermutlich schlecht für den Lupinisten ausgehen.
Viel Licht auf der Straße, auch bei Gegenverkehr und das mit reinem Gewissen. Das will ich haben. Da ist es mir persönlich auch egal, ob die Effizienz im Vergleich zu "lichtleistungsoptimierten Lampen" schlechter ist.
Gruß
gr.nagus