Kurze Frage zur Zulässigkeit

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Mountainbiker
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Beitrag von Mountainbiker » 01.02.2008, 19:40

Jöckenbömmel hat geschrieben:
Mountainbiker hat geschrieben:Ich hatte beruflich bei der hiesigen, örtlichen Polizei zu tun, ich war bereits mehrere Wochen im Haus, die Herren "Amtmänner" duzten mich bereits.
Ich hab denen mal die Betty gezeigt, hab es mir aber tunlichst verkniffen sie einzuschalten.
Die Antwort war. also wir tolerieren diese Lampen besser mit der, als mit keiner.
Soviel zur Polizei im hohen Norden.
Bei einem Nightbike im Raum Lüneburger Heide, ich war mit der subinopi P99D unterwegs als mich mitten in der Nacht ein Streifenwagen stoppte, klasse dachte ich jetzt darf ich Strafe zahlen.
Weit gefehlt: die wollten bloß mal sehen was soviel licht am Zelt macht. So was hätten sie noch nicht gesehen meinte der eine. Auf die Frage ob es denn nun Ärger gäbe sagten sie ich soll die Lampe etwas tiefer stellen und wünschten mir gute fahrt.
So, nun mal folgendes Scenario:

Unfall zwischen KFZ und Lupine befeuertem Zelt. Als KFZ-Lenker würde ich sagen, daß ich vom Zelt dermaßen geblendet wurde, daß es unweigerlich knallen musste.
Mit dieser (berechtigten) Feststellung zum RA und den Fall vor Gericht. Da spielt es dann überhaupt keine Rolle mehr ob die Polizei weggucken würde oder nicht. Ich behaupte mal, dann sieht es für den Zelter von der rechtlichen Situation her extrem schlecht aus ...
Nur mal so zum Nachdenken ... ... :?

LG J.B.
Darüber lohnt es sich nicht nach zu denken und überhaupt, wenn du sowas von gegen helle Lampen bist warum lungerst du dann ständig hierr rum. Rede nicht alls so schawrz man. Desweiteren, ich fahre nun schon seit meinem 5ten Lebensjahr Rad, Unfall? Wie blöde muss man sein um sich von einem Auto anfahren zu lassen? Es sei denn, man fährt "unterbelichtet" :wink:
:wink:
Der Teufel kennt Erbarmen.... die Betty nicht.

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