Kurze Frage zur Zulässigkeit
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Ich hatte beruflich bei der hiesigen, örtlichen Polizei zu tun, ich war bereits mehrere Wochen im Haus, die Herren "Amtmänner" duzten mich bereits.
Ich hab denen mal die Betty gezeigt, hab es mir aber tunlichst verkniffen sie einzuschalten.
Die Antwort war. also wir tolerieren diese Lampen besser mit der, als mit keiner.
Soviel zur Polizei im hohen Norden.
Bei einem Nightbike im Raum Lüneburger Heide, ich war mit der subinopi P99D unterwegs als mich mitten in der Nacht ein Streifenwagen stoppte, klasse dachte ich jetzt darf ich Strafe zahlen.
Weit gefehlt: die wollten bloß mal sehen was soviel licht am Fahrrad macht. So was hätten sie noch nicht gesehen meinte der eine. Auf die Frage ob es denn nun Ärger gäbe sagten sie ich soll die Lampe etwas tiefer stellen und wünschten mir gute fahrt.
Ich hab denen mal die Betty gezeigt, hab es mir aber tunlichst verkniffen sie einzuschalten.
Die Antwort war. also wir tolerieren diese Lampen besser mit der, als mit keiner.
Soviel zur Polizei im hohen Norden.
Bei einem Nightbike im Raum Lüneburger Heide, ich war mit der subinopi P99D unterwegs als mich mitten in der Nacht ein Streifenwagen stoppte, klasse dachte ich jetzt darf ich Strafe zahlen.
Weit gefehlt: die wollten bloß mal sehen was soviel licht am Fahrrad macht. So was hätten sie noch nicht gesehen meinte der eine. Auf die Frage ob es denn nun Ärger gäbe sagten sie ich soll die Lampe etwas tiefer stellen und wünschten mir gute fahrt.
Der Teufel kennt Erbarmen.... die Betty nicht.
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So, nun mal folgendes Scenario:Mountainbiker hat geschrieben:Ich hatte beruflich bei der hiesigen, örtlichen Polizei zu tun, ich war bereits mehrere Wochen im Haus, die Herren "Amtmänner" duzten mich bereits.
Ich hab denen mal die Betty gezeigt, hab es mir aber tunlichst verkniffen sie einzuschalten.
Die Antwort war. also wir tolerieren diese Lampen besser mit der, als mit keiner.
Soviel zur Polizei im hohen Norden.
Bei einem Nightbike im Raum Lüneburger Heide, ich war mit der subinopi P99D unterwegs als mich mitten in der Nacht ein Streifenwagen stoppte, klasse dachte ich jetzt darf ich Strafe zahlen.
Weit gefehlt: die wollten bloß mal sehen was soviel licht am Zelt macht. So was hätten sie noch nicht gesehen meinte der eine. Auf die Frage ob es denn nun Ärger gäbe sagten sie ich soll die Lampe etwas tiefer stellen und wünschten mir gute fahrt.
Unfall zwischen KFZ und Lupine befeuertem Zelt. Als KFZ-Lenker würde ich sagen, daß ich vom Zelt dermaßen geblendet wurde, daß es unweigerlich knallen musste.
Mit dieser (berechtigten) Feststellung zum RA und den Fall vor Gericht. Da spielt es dann überhaupt keine Rolle mehr ob die Polizei weggucken würde oder nicht. Ich behaupte mal, dann sieht es für den Zelter von der rechtlichen Situation her extrem schlecht aus ...
Nur mal so zum Nachdenken ... ...
LG J.B.
- flyingcubic
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Vorneweg:flyingcubic hat geschrieben:deswegen blendet man auch ab
Bis zum Wald zelte ich auch mit entsprechender "Befeuerung" über Asphalt.
Abblenden
Du meinst wohl runterdrehen oder dimmen ...
Gut, als "fachkundiger" KFZ-Lenker würde ich auf Blendung bestehen. Jetzt beweise mal das Gegenteil ... ... Sieht schlecht aus - oder?
Zum Glück gibt es aber Hersteller, die die Straßenklientel ausreichend mit ~~~-Lampen bedienen ... ... sagt auch Lupine selber ...
LG J.B., der am Brötchenzelt ein ~~~-Konkurrenzprodukt spazieren fährt ...
- flyingcubic
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Die StvO gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Verstöße mit einem andersartigen Verstoß zu rechtferigen ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen.flyingcubic hat geschrieben:das ist überhaupt net schwer zu beweisen lampe mitbringen und seigen auf 12%
so einfach ist das
Außerdem, beweise mal die 12% zum Unfallzeitpunkt ...
Im Zweifel für den Angeklagten - in diesem Fall für den Autofahrer. Die Teilschuld des Campers wird drastisch steigen ...
Auf diesem Klavier würde ich als Autofahrer gnadenlos spielen ...
LG J.B.
PS: Haben wir vielleicht einen Juristen hier, der/die das vielleicht ein wenig sachlich hinterleuchten kann?
- flyingcubic
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[quote="flyingcubic"]deswegen blendet man auch ab[/quote]
... abblenden geht nicht, dimmen ist etwas ganz Anderes.
@Jöckenbömmel
"...Auf diesem Klavier würde ich als Autofahrer gnadenlos spielen ..."
... aber Du würdest als Unfallbeteilgter natürlich immer bei der Wahrheit bleiben, oder etwa nicht? Ein Jurist jedenfalls sollte zu nichts Anderem raten...
Und ohne ein solcher zu sein: Die Teilschuld des Autofahrers, die aus der Betriebsgefahr des KFZ hergeleitet wird, kann ganz schnell an Relevanz verlieren sobald der beteiligte Zelter (grob) fahrlässig handelt. Ob das bei Blendung des Autofahrers der Fall sein kann, das entscheidet dann der Richter im speziellen Fall.
... abblenden geht nicht, dimmen ist etwas ganz Anderes.
@Jöckenbömmel
"...Auf diesem Klavier würde ich als Autofahrer gnadenlos spielen ..."
... aber Du würdest als Unfallbeteilgter natürlich immer bei der Wahrheit bleiben, oder etwa nicht? Ein Jurist jedenfalls sollte zu nichts Anderem raten...
Und ohne ein solcher zu sein: Die Teilschuld des Autofahrers, die aus der Betriebsgefahr des KFZ hergeleitet wird, kann ganz schnell an Relevanz verlieren sobald der beteiligte Zelter (grob) fahrlässig handelt. Ob das bei Blendung des Autofahrers der Fall sein kann, das entscheidet dann der Richter im speziellen Fall.
wau, wau
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ach wisst ihr was diese disskusion führ wieder zu nichts
wers probieren will solls tun wer net der net
ich werde auf jedenfall immer gut sichtbar fahren.
ich werde ja auch von autofahrern geblendet deren scheinwerfer net richtig eingestellt sind wenn des niemand juckt dan juckt mich das auch nicht wenn irdend ein bauer behauptet eine wilma/betty hätte ihn auf unterster stufe geblendet.
und jetzt seit ihr drann meine auusage wieder zu kritisieren
wers probieren will solls tun wer net der net
ich werde auf jedenfall immer gut sichtbar fahren.
ich werde ja auch von autofahrern geblendet deren scheinwerfer net richtig eingestellt sind wenn des niemand juckt dan juckt mich das auch nicht wenn irdend ein bauer behauptet eine wilma/betty hätte ihn auf unterster stufe geblendet.
und jetzt seit ihr drann meine auusage wieder zu kritisieren
Also erstens ist das unwahrscheinlicher als mir einem zulässig beleuchteten Zelt, weil man eher gesehen wird (meine Meinung)So, nun mal folgendes Scenario:
Unfall zwischen KFZ und Lupine befeuertem Zelt....
und zweitens, wenn es doch passiert hat der beteiligte Camper höchstwahrscheinlich andere Sorgen, zum beispiel um seine Gesundheit
Trotz allem Leute, geht sorgsam mit soviel Licht um.
Gruß Jörg
- flyingcubic
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