Blendwirkung

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naseweis
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Re: Blendwirkung

Beitrag von naseweis » 03.03.2007, 18:47

Ich weiß ja nicht, ob Du Auto fährst oder auch Rad, aber ich lasse mich nicht gern von vergesslichen Autofahrern blenden und ich habe an meinem BMW gutes Licht, darauf kannst Du Dich verlassen. Du fährst eben vielleicht lieber in den Straßengraben oder legst eine Vollbremsung hin, mit der die hinter Dir fahrenden nicht rechnen können ...
Es geht um das "Aufwecken". Wenn es verstanden und darauf reagiert wird, ist ja alles i.O. und es geht abgeblendet weiter.

Und was wenn nicht, sagst Du besser nicht.

Die Fahrschule sagt dagegen:

"wenn man im auto sitzt und selbst von einem auto geblendet wird bremst man runter und schaut zum rechten fahrbandrand.
ich hab das so und nich anders in der fahrschule gelernt. Und ich denk dass es keiner anders lernt. Ich bin mir ziemlich sicher zu wissen dass ich recht hab weil ich gestern meine prüfung hatte."

Dank an mxle. Vielleicht gibt es auch 'nen Tipp für geblendete Radler, ich meine statt gleich in den Graben zu fahren....

Nix für ungut, ich sag nix mehr dazu, manche werden (wollen, oder können) es eh' nicht verstehen.

Ja, das mit dem Verstehen ist so eine Sache. Aber besser ist es nix dazu zu sagen. Es könnten die Falschen lesen und ganz schnell wird aus einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs ein vorsätzliche.

Gute Fahrt weiterhin!

Nur falls jemand sich irgendwie angegriffen fühlt: Mir gehen Autofahrer auf die Nerven, die mit Aufblenden auf Blendung reagieren, egal ob ich selber gerade Rad- oder Auto fahre. Das gleiche gilt für Radler, die diese schlechte Angewohnheit übernehmen. Allerdings ist es ziemlich egal, was mir auf die Nerven geht. Nur sorgen unter anderem genau diese Radler dafür, dass es vermutlich noch lange dauert bis wirklich gute Lampen, wie die von Lupine, auch endlich als Fahrradbeleuchtung zugelassen werden. Das mag denen egal sein, die sie auch so nutzen, ich tue es auch, aber es wäre sicher im Interesse von Radlern und Lampenherstellern, wenn gute Technik endlich legalisiert wird.

Mein Wunsch nach asymmetrischem Licht hat eben auch damit zu tun für den Straßenverkehr, da wo keine Aeste von oben stören, optimale Lampen zu bauen. Und dafür bietet LED-Technik eigentlich gute Voraussetzungen. Auch die alte Wilma hat unterschiedlich Brennweiten bei den Linsen, mit genau dem Effekt die Lichtverteilung zu optimieren.
wau, wau

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Beitrag von JSausT » 03.03.2007, 19:15

Mit meinem Wunsch nach einem Abblendlicht (statt einfacher Dimmung) bin ich wohl doch nicht allein :) Mit Fernlicht natürlich :D


@ Dilbert:
Entsprechen die derzeitigen Beleuchtungsvorschriften eigentlich dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes :?: Autofahrer dürfen schließlich viel mehr blenden als Camper.


Gruß Jörg

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Beitrag von mms » 03.03.2007, 19:32

JSausT hat geschrieben:@ Dilbert:
Entsprechen die derzeitigen Beleuchtungsvorschriften eigentlich dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes :?: Autofahrer dürfen schließlich viel mehr blenden als Camper.
Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet. Mit gutem Grund dürfen verschiedene Gruppen unterschiedlich vor dem Gesetz sein. Ein guter Grund war z.B., daß zweistellige Watt (an der Birne) einem Radfahrer für das Licht nicht abverlangt werden können und die Batterie- und Akku-Technik auch zu schlecht war, um den Strom von dort zu beziehen. Heute gibt es LED und Akkus mit deutlich höherer Leistungsdichte. Der Gesetzgeber könnte also die Mindesanforderungen an ein Fahrradlicht allmählich steigern. Wieso er aber verlangt, daß Scheinwerfer und Rückleuchte eines Fahrrads weniger blenden müssen als beim Kfz ist nicht gut begründbar.

Ein Polizist kann übrigens offiziell nicht feststellen, ob irgendetwas gesetzeskonform ist. Das kann nur ein Richter. Und ob etwas mit dem Grundgesetz konform ist, kann nur das Verfassungsgericht entscheiden. Als Bürger können wir aber alle darüber diskutieren.

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Beitrag von naseweis » 03.03.2007, 19:42

[quote="JSausT"]Mit meinem Wunsch nach einem Abblendlicht (statt einfacher Dimmung) bin ich wohl doch nicht allein :) Mit Fernlicht natürlich :D


Nö, bist Du nicht. Eigentlich gibt es sogar eine Lösung die bei einer Lampe mit vier LEDs recht einfach ist. Bei z.Bsp. vier LEDs strahlen zwei mit 20 bis 25 Grad leicht nach unten geneigt und zwei mit 10 bis 15 Grad sind waagerecht ausgerichtet. In diesem Fall spart man sich nebenbei viel Regeltechnik für das Dimmen und kommt mit einem recht einfachen PCS hin.

An dieser finde ich es übrigens schade das der thread nicht zu Technik verschoben wurde, da gehört er m.E. hin. Egal, hier ist die Gefahr angegiftet zu werden vermutlich kleiner wenn man die Perfektion der Lämpchen in Frage stellt, das ist auch ein Vorteil.
wau, wau

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Beitrag von DILBERT » 04.03.2007, 18:17

Gleichbehandlungsgrundsatz klingt gut, nun gilt aber immer noch der alte Satz, daß man "nur Gleiches mit Gleichem vergleichen" kann, also Radler mit Radlern, Autofahrer mit Autofahrern usw. Demzufolge fahren alle Camper mit Dynamobirnchen gesetzteskonform und ebenso Autos mit Gasentladungslampen.
Vielleicht bietet das neue, allseits umstrittene Antidiskriminierungsgesetz da Ansatzpunkte...............
Weiterhin gibt es keine Gleichheit im Unrecht, also, wenn Dich ein Auto blendet, darfst Du ihn nicht "gegenblenden", so steht es auf dem Papier!
K.

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Beitrag von microbat » 04.03.2007, 20:00

Hy,

wir könnten ja eine Rundfrage starten wer was fährt und wie reagiert - aber offengesagt ist esmirwurscht.

Meine Erfahrung lehrte mich das beim Autofahrn auf ner BA bei entgegenkommenden Blender dagegen geblendet wird - jeder darf ja Nachts nach vorne leuchten wie es beliebt nur muss abgeblendet werden wenn einer vorausfährt - funktioniert zu 80 % - das der Blender dann abblendet.

Auf der Landstr. auf´n Zelt der gleiche Effekt - Quote 95 % - mag nicht gestattet sein aber es hilft.

Auf Rad und Felwegen wird abgeblendet wenn was entgegen kommt - es hilft keinen weiter wen der Jogger mir in´s zelt taumelt.

Bei defensiver Fahrweise reichen Positionslampen vorn und hinten sowie helle reflektierende Kleidung und Reflektoren (reflektives Tape) am Zelt zur Ortung bei trockener Witterung aus.
Mit ´ner Lupine sieht mann selbst besser und andere Verkehrsteilnehmer nehmen einen eher wahr als ohne.
Bei Nässe hilft nur Licht - überall und soviel wie möglich (ohne zu blenden).
Wer glaubt mit agressiver Fahrweise in Tarnklamotte nur weil er ´ne Edi hat besser / schneller / rechtzeitig beachtet zu werden und sich deshalb überall durchsetzen kann / muss - wird vermtl. eher einen Unfall haben als oben beschriebener Camper.

Grüße

microbat

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Beitrag von flyingcubic » 04.03.2007, 21:19

tja jetz werd ich nicht mehr angehalten weil ich kein licht habe sondern weil ich auf dem gehweg fahre :lol:

also solche beamte kan ich nur bemitleiden :?

und die blendwqirkung von meiner wilma hat se völlig kalt gelassen 8)

irgendwie kommt es mir vor das manche polizisten den scheriff raushängen lassen das find ich echt zum kotzen
:wall:
wen se mich schon nich wegen ohne licht fahren nich drankriegen
(aber das gehört hier net rein)

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Beitrag von mms » 04.03.2007, 21:48

Wieso fährst Du auch auf dem Gehweg? Der ist für Fußgänger reserviert. Sie sollen dort nicht von Fahrzeugen gefährdet werden. Denn Fahrzeuge müssen die Fahrbahn zu benutzen (§ 2 Abs. 1 StVO). Auch Du als Radfahrer bist auf Gehwegen (wie auch auf Radwegen) gefährdeter als auf der Fahrbahn. Siehe auch http://www.cycleride.de/rund_ums_fahrra ... ml#Radwege

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Beitrag von flyingcubic » 04.03.2007, 21:55

weil die straße relativ schmal war und ich nicht von irgenteinem besoffen über den haufen gefahren werden wollte

da war ne disko in der nähe

da geht mir meine gesundheit vor :wink:

ich würde(werde) das wieder tun :lol:

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Beitrag von PeterO » 05.03.2007, 13:07

Hi mms,

das die BB nur an Rennräder mit 11kg montiert werden darf, ist so nicht ganz richtig.
Rennräder bis 11 kg dürfen auch ohne fest montiertem Licht (Dynamo, vorne 2,4 W, hinten 0,6 W) auf die Straße, brauchen dann aber irgendeine ander Beleuchtung.
Alle Räder die über 11 kg wiegen müssen fest montierte Beleuchtung haben. Und zusätzlich darf man alles, was eine Zulassung hat an das Rad montieren, also natürlich auch die BB. Warum die eine Zulassung bekommen haben ist doch kein Rätsel. Die Lampe hat eine asymetrische Abstrahlung und leuchtet die Gegend so aus, dass andere nicht geblendet werden.
Wer eine fest montierte Beleuchtung hat und vorne eine BB und hinten ein Batterierücklicht montiert, der kann ohne die feste Beleuchtung zu betreiben auf der Straße fahren. Denn für die STVO genügt das Vorhandensein einer fest installierten Beleuchtung mit Dynamo. Wenn die Batterielampen mangels Batteriekapazität nicht mehr leuchten kann man nämlich mit Dynamo weiterfahren.
Gruß

Peter

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Beitrag von mms » 05.03.2007, 13:50

Mehr als ein Scheinwerfer ist nach § 67 StVZO für Fahrräder verboten. Die vorgeschriebene Lichtmaschine und eine optionale zusätzliche Batterie müssen eine Nennspannung von 6V haben. "Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein." "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden." Die Big Bang darf also nicht an Fahrräder montiert werden, die keine Rennräder unter 11kg sind. Zumindest nicht, wenn man sich an die StVZO hält. Durch die EU ist es aber vielleicht nicht notwendig daran zu halten. Mit einem Fahrrad, das in einem EU-Land für die Straße zugelassen ist, sollte man in der ganzen EU auf der Straße fahren dürfen. Einzelheiten sind mir aber nicht bekannt.

http://www.stvzo.de/stvzo/B6.htm#67

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Beitrag von flyingcubic » 05.03.2007, 16:41

einfach nur zum todlachen :lol: :lol: :lol:

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Beitrag von madman » 05.03.2007, 19:45

... und genau darum interessierts eh niemanden mehr und die rennleit... ähm Polizei hält sich genau auch nicht daran. Wer sich immer noch darüber aufregt ist selber schuld.

Timmäh!
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Beitrag von Timmäh! » 05.03.2007, 20:27

mag sein, dass ein zelt keine zwei lichter haben darf (dynamo+zusatzlicht), aber das ist doch wirklich sch***egal. und ob das zelt 11kg oder 18kg hat,darum schert sich ja wohl in beleuchtungsfragen auch keiner, das wäre auch völlig sinnlos.das wichtige an der ganzen stvzo geschichte mit den lampen ist doch einzig und allein die regelung der blendwirkung.
und da mögen sich die polizisten nicht drum scheren, eine rotationsymmetrische lampe blendet trotzdem. und wenn man sich im straßenverkehr nicht wie der letzte a*** benehmen will, muss man bei ner rotationssym. lampe halt bei gegenverkehr dauernd runterdimmen oder die lampe runterdrehen (genauso wie ein autofahrer bei gegenverkehr abblenden muss). find ICH auf dauer irgendwo unpraktisch und nervig (denn nur weil die anderen blenden, muss ich es nicht tun).
eine lupine ist klar vielfältiger einsetzbar, im gelände besser da kompakter und dort ist die rot.sym. ausleuchtung klar von vorteil, aber auf der straße ist eine vernünftig berechnete asymmetrische ausleuchtung um welten besser.
gruß

edit: (wegen nachfolgendem post) das soll keine verteufelung des "lupine-prinzips" sein oder es dieses schlecht machen, es soll nur auf die systembedingten nachteile der rotationssymmetrischen ausleuchtung im verkehr hinweisen (welche im gelände unschlagbare vorteile hat). das rotationssymmetrische licht blendet andere immer mehr als ein asymmetisches, es sei denn man richtet das rot.sym. licht direkt vors vorderrad, aber dann nützt mir ne high-end-lampe auch nix;).
ich sprach von landstraßen, nicht von der stadt.
Zuletzt geändert von Timmäh! am 05.03.2007, 22:26, insgesamt 3-mal geändert.

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Beitrag von Sven » 05.03.2007, 21:12

Also ich verstehe die ganze Aufregung nicht...?!
Lupine in der Stadt nach unten richten dann blendet sie auch nicht sondern sorgt höchstens für erstaunen weil vor dem Zelt der Schnee schmilzt :shock:
Ein zu hoch eingestellter Autoscheinwerfer blendet auch, ob asymetrisches Abblendlicht, HID oder Halogen (total egal). Deswegen gehört die überprüfung der Scheinwerfereinstellung auch zu jedem TÜV-Check.
In diesem sinne: der Finger an der Lampe blendet, nicht das Lupine-Prinzip!!! :idea:

Gruß
Sven

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