Vergleich: Lupine Wilma VS BUMM Big Bang

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Vergleich: Lupine Wilma VS BUMM Big Bang

Beitrag von Samoth » 29.10.2007, 14:09

Hallo :-)

Ich habe schon all mein Such-Können benutzt, aber ich finde hier komischerweise keinen Thread der sich mit dem Vergleich Wilma gegen Big Bang beschäftigt.

Hab ich schlecht gesucht oder hat nur keiner Lust oder hat noch keiner die Big Bang gekauft?

Ich würde einfach mal beginnen und mit den persönlichen (und somit ggf. auch subjektiven) Nachteilen der Big Bang beginnen:

- großer Reflektor
- miese Montage (Klemmung), die beim Sturz nicht nach gibt
- 1000h Leuchtzeit, dann muss die "Birne" getauscht werden: 150€ inkl. Montage
- veraltete Technik (HID - LED)
- kein homogenes Lichtfeld (s. Test)
- Preis
- häßlich

Hier noch ein Test der Big Bang: http://www.bumm.de/docu/download/lf130.pdf

Die Big Bang hat allerdings eine Stvzo Zulassung und ist somit für Rennradfahrer eine Alternative, da die sich ja vorwiegend auf der Straße bewegen.

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Beitrag von flyingcubic » 29.10.2007, 15:26

du hast schon richtig erkannt warum diesen BIG SHIT keiner haben will außer umsonst

ach ja s..... auf stvzo

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Beitrag von microbat » 29.10.2007, 18:57

so gewaltig kann die Strafe nicht sein - als das man sich ´nen Knaller mit Zulassung ans Zelt bindet

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Beitrag von Matthias » 29.10.2007, 20:03

Was ist eigentlich "BUMM Big Bang" :roll: - ist das so etwas, wie die Aussage im Rockmusical "Hedwig and the Angry Inch": Zitat (Hedwig): "... after my divorce i scraped by with odd jobs - mostly the jobs we call blow." :oops:

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Beitrag von JSausT » 29.10.2007, 20:14

Habe das Teil mal im Laden liegen sehen, hat seinen Namen wohl von der Baugröße.
Ich hoffe jedenfalls, daß die angekündigte zweite Generation der Rohloffnabe kleiner wird.

Gruß Jörg

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Beitrag von Marco » 29.10.2007, 22:19

Bin absolut kein Freund des BIG BUM:

STVO Zulassung????

-Erst mal das Kleingedruckte lesen!!!!!!!

Kaum ein Rad mit Big Bum ist im STVO Bereich legal unterwegs.

Die Händler (ohne Campingleuchten im Sortiment) ziehen eben
mit diesem STVO Schmarn so manchen Kunden über den Tisch.


Daher:

Wenn schon, dann richtiges Zeltstangenzubehör....


Marco

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Beitrag von Samoth » 30.10.2007, 11:49

Der Name Big Bang bedeutet Urknall und soll wohl auf die Helligkeit der Lampe abzielen.

@Marco
Leider werde ich nie in den Genuß kommen, das Kleingedruckte zu lesen, weil ich bereits bestens ausgestatten bin. Aber was hat es denn damit auf sich?

PeterO
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Beitrag von PeterO » 30.10.2007, 13:15

Also der hier zitierte Test ist zunächst mal nur positiv.
Von einem nicht homogenen Lichtfeld ist in dem Test nicht die Rede.
Das Lichtfeld ist eben STVZO-konform.
Veraltete Technik - Nur weil Lupine das nicht mehr anbietet? Dann sind also alle teuren Autos mit HID-Lampen mit veralteter Technik unterwegs?
Preis - Die Lampe kann doch mit den Preisen von Lupine gut mithalten.
1000 h Leuchtzeit - Bei Lupine hat's dazu nie eine Angabe gehabt. Hat schon irgendeine Edison 1000 h hinter sich?
Großer Reflektor - es geht halt nicht anders, bei dem geforderten Lichtfeld.
Miese Montage - mit einem Gummiring geht's halt eben nicht, weil das Teil in allen Achsen anständig verstellbar sein muss.

Das, was den "Lupinisten" nicht gefällt, ist der STVZO geschuldet.

Nichts desto trotz: die Lampe ist eine Alternative und für den Straßenfahrer eine echte Möglichkeit (es sei denn man will mit einer Lupine ständig auf und abblenden). Ganau genommen ist eine Lupine für den Straßenverkehr ungeeignet. Will man den Gegenverkehr nicht blenden, müssen die Lampen so weit nach unten gedreht werden, dass man nix mehr sieht - im Nahbereich zu hell, in der Ferne zappenduster. Wenn man mit einer Lupine anständig was sehen will, werden alle engegenkommenden gnadenlos geblendet.

Und: das beleuchtete Feld ist durch die asymetrische Lichtverteilung heller als bei der Edison mit 10 W, da alles Licht auf die Straße kommt und nicht die Hälfte in den Himmel (der Straßenfahrer braucht da keine Beleuchtung).

@Marco: Zitiere doch bitte mal das "Kleingedruckte" auf das Du Dich beziehst. In der Bedienungsanleitung ist da nix zu finden.

P.S. Was bringen euch eigentlich die herablassenden Kommentare gegen alles, was nicht von Lupine ist? Ist das nötig?
Gruß

Peter

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Beitrag von weichling » 30.10.2007, 15:38

Also ich finde eine so helle Lampe (Big Bang) mit STVO Zulassung
erstmal positiv.
Es wurde gezeigt sich das es geht. Jetzt muss BuM das ganze mit LEDs nachziehen und dann kommt der Markt so richtig in Bewegung.

Aber HID ist mir persönlich zu heikel.
1.) Nicht dimmbar bei Bumm und 2 Stufen bei Edison.
2.) Verschleiss des Brenners durch Einschalten.
3. ) Probleme mit dem Brenner. OK. das ist aber ein subjektiver Punkt,
der ich hier nur vom Forum lesen mitbekommen habe.
4.) Hochspannung und Akkustress beim Zünden.

Ich habe deswegen auch nie eine Edison in Erwägung gezogen.
Ich habe ne Wilma 6, vorher 8 Jahre eine Nightmare Pro.
Für mich ist die Wilma ausreichend hell. Selbst die 1 Watt Stufe
ist in der Stadt und auf Forstautobahnen ausreichend hell. der subjektive Unterschied von 60% auf 100% ist nicht mehr so extrem. die 9 Watt sind
schon sehr hell. Damit habe ich eine sehr lange Leuchtdauer. Sehr Schön!

Grüße

Weichling

PS: Ohne jetzt irgend jemanden zu nahe treten zu wollen.
Manche Forenmitglieder haben scheinbar Scheuklappen auf und
teilen verbal ganz schön aus. Das finde ich nicht so schön.


PeterO hat geschrieben:Also der hier zitierte Test ist zunächst mal nur positiv.
Von einem nicht homogenen Lichtfeld ist in dem Test nicht die Rede.
Das Lichtfeld ist eben STVZO-konform.
Veraltete Technik - Nur weil Lupine das nicht mehr anbietet? Dann sind also alle teuren Autos mit HID-Lampen mit veralteter Technik unterwegs?
Preis - Die Lampe kann doch mit den Preisen von Lupine gut mithalten.
1000 h Leuchtzeit - Bei Lupine hat's dazu nie eine Angabe gehabt. Hat schon irgendeine Edison 1000 h hinter sich?
Großer Reflektor - es geht halt nicht anders, bei dem geforderten Lichtfeld.
Miese Montage - mit einem Gummiring geht's halt eben nicht, weil das Teil in allen Achsen anständig verstellbar sein muss.

Das, was den "Lupinisten" nicht gefällt, ist der STVZO geschuldet.

Nichts desto trotz: die Lampe ist eine Alternative und für den Straßenfahrer eine echte Möglichkeit (es sei denn man will mit einer Lupine ständig auf und abblenden). Ganau genommen ist eine Lupine für den Straßenverkehr ungeeignet. Will man den Gegenverkehr nicht blenden, müssen die Lampen so weit nach unten gedreht werden, dass man nix mehr sieht - im Nahbereich zu hell, in der Ferne zappenduster. Wenn man mit einer Lupine anständig was sehen will, werden alle engegenkommenden gnadenlos geblendet.

Und: das beleuchtete Feld ist durch die asymetrische Lichtverteilung heller als bei der Edison mit 10 W, da alles Licht auf die Straße kommt und nicht die Hälfte in den Himmel (der Straßenfahrer braucht da keine Beleuchtung).

@Marco: Zitiere doch bitte mal das "Kleingedruckte" auf das Du Dich beziehst. In der Bedienungsanleitung ist da nix zu finden.

P.S. Was bringen euch eigentlich die herablassenden Kommentare gegen alles, was nicht von Lupine ist? Ist das nötig?

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Beitrag von PeterO » 30.10.2007, 15:53

Da stimme ich mal zu, eine Big Bang mit Leuchtdioden wäre was.
Ob es allerdings machbar ist, mit mehreren Lichtquellen ein STVZO gemäßes Leuchtfeld zu basteln?
Dimmung geht wegen der STVZO wohl eher nicht, vielleicht unter dem Aspekt Fernlicht und Abblendlicht.

Mit der Edison hatte ich bislang keine Probleme, auch nicht mit dem betagten NiMH-Akku. Einen erkennbaren Lichtleistungsverlust kann ich auch noch nicht feststellen.
Lichtleistung verlieren alle Leuchtmittel über die Zunahme der Betriebsstunden.
Gruß

Peter

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Beitrag von Marco » 30.10.2007, 16:01

Das "Kleingedruckte" aus der STVO:




Was genau schreibt die StVZO vor?

Die Lichtanlage am Rad: Auszug aus StVZO, § 67: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein (…). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie (…) verwendet werden (Batterie-Beleuchtung).

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. (…) Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, mindestens einem roten Rückstrahler, und einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten gelben Speichenrückstrahlern des Vorder- und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden reflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorder- und des Hinterrades kenntlich gemacht sein.

(12) Rennräder bis 11 kg dürfen auch nur mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein, wobei das Licht auch am Tag mitzuführen ist.

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Beitrag von flyingcubic » 30.10.2007, 16:25

voll der blödsinn

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Beitrag von PeterO » 30.10.2007, 17:35

@ Marco
Danke für das "Kleingedruckte"
Allerdings habe ich darunter verstanden, dass es sich dabei um "Kleingedrucktes" in der Bedienungsanleitung zur Big Bang handelt.
Was in der STVZO steht ist im Forum auch an anderer Stelle schon recht ausführlich beschrieben worden.
Die Punkte die Du auflistest sind doch kein Kleingedrucktes. In Gesetzestexten gibt's kein Kleingedrucktes, würde ich mal sagen, eher nur "Großgedrucktes". :wink:
Was da steht ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Big Bang nach STVZO zugelassen ist.
Natürlich muss am Rad die sonstige vorgeschriebene lichttechnische Ausrüstung angebracht sein (es sei denn man fährt ein Rennrad bis 11 kg). Ein nicht der STVZO entsprechendes Rad wird mitnichten durch die Anbringung einer Big Bang STVZO konform. Wer das glaubt ist ganz klar auf dem Holzweg.
Wenn man das ganze Zeugs nicht am Rad hat, ist das Rad nicht STVZO-konform - logisch (wie viele interessiert das?). Aber mit der Big Bang hat man dann wenigstens nicht auch noch eine illegale Lampe am illegalen Rad :wink:

Letzten Endes macht die Ausleuchtung ohne Blendung entgegen kommender Verkehrsteilnehmer die Big Bang interessant (das ständige rumgezerre an der Edison auf der Straße nervt und auch anderswo kommen einem Andere entgegen).
Und mit dem Rennrad kann man mit der Lampe schön dem Gesetz entsprechend durch die Lande fahren. Dabei hat man dann endlich mal die Möglichkeit auch mal selbst was zu sehen, ohne gegen die STVZO zu verstoßen. Das ist doch mal was.
Da kann man nur sagen: super, dass ein Hersteller sich mal um sowas bemüht, trotz der großen Chance, dass die Lampe wegen dem Preis wohl ein Nischenprodukt bleibt.

Es ging aber doch um einen Vergleich Wilma und Big Bang.
Das ist denke ich schwierig, denn die Konzepte beider Lampen sind sehr unterschiedlich. Die Big Bang ausschließlich zur Nutzung am Rad im Straßenverkehr konzipiert und die Wilma offiziell ja gerade nicht für eine solche Anwendung. Was will man da vergleichen, Äpfel mit Birnen? Was die eine kann, kann die andere nicht, muss sie ja auch nicht (wegen dem jeweils definierten Anwendungsbereich).
Die Ausleuchtung betreffend bieten beide Lampen, die eine für die Straße, die andere für das Gelände eine sehr gute Leistung.
Und last but not least: mit der Streuscheibe hat man für's Gelände mit der Big Bang auch die nötige Rundum-Beleuchtung. Da hat die Big Bang objektiv gesehen bezogen auf die Verwendung am Rad den größeren Anwendungsbereich. 8)

P.S. Sind Gesetze wirklich Blödsinn? Auf jeden Fall Blödsinn sind sinnfreie Kommentare. 8)
Gruß

Peter

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Beitrag von flyingcubic » 30.10.2007, 18:01

manche kratzt die STVZO manche nicht ich gehöre dazu
ich hab ein starkes rücklicht und ne wilma auf 12% in der stadt

das geht einwandfrei und man wird sehr gut gesehen
mehr als mit STVZO funzeln
und für den preis der Big bang
hol ich mir doch lieber was gescheites

wenn ich die funzel nur anschaue *kotz*

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Beitrag von DILBERT » 30.10.2007, 18:40

ich steige hier mal ein: Der gesamte Kontext der StVO/StVZO beinhaltet leider oder zum Glück nicht die Definition dessen, was ein Rennzelt ist. Somit sind alle Bikes unter 11kg Rennzelte...........



Der Unterschied zwischen BigBang und Edi/Wilma/Betty geht ins Leere, da das Kernproblem schon von einem meiner Vorredner beschrieben wurde, diese Lampen haben unterschiedliche Einsatzbereiche. Es wäre natürlich schön, hätten die Leuchten von Lupine ähnliche Abdeckkappen, die eine annähernd StVO-gemäße Ausleuchtung bewirken. Aber da Lupine Lampen zum Zelten baut, auch genutzt von Speläologen und von Wanderern, Skifahrern, Rodlern, wird es sowas wohl nicht geben, da das Kapazitäten bindet, die so eine kleine und hochspezialisierte Firma woanders besser einsetzen kann, und vor allem, es nicht sicher ist, dann auch eine Zulassung vom KBA zu bekommen.


Ich habe übrigens neulich in irgendeiner Fahrradzeitung gelesen, daß die Konkurrenz von Super-Nova eine LED-Lampe für Dynamobetrieb anbietet, weiß darüber jemand mehr?
K.

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