@ Marco
Danke für das "Kleingedruckte"
Allerdings habe ich darunter verstanden, dass es sich dabei um "Kleingedrucktes" in der Bedienungsanleitung zur Big Bang handelt.
Was in der STVZO steht ist im Forum auch an anderer Stelle schon recht ausführlich beschrieben worden.
Die Punkte die Du auflistest sind doch kein Kleingedrucktes. In Gesetzestexten gibt's kein Kleingedrucktes, würde ich mal sagen, eher nur "Großgedrucktes".
Was da steht ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Big Bang nach STVZO zugelassen ist.
Natürlich muss am Rad die sonstige vorgeschriebene lichttechnische Ausrüstung angebracht sein (es sei denn man fährt ein Rennrad bis 11 kg). Ein nicht der STVZO entsprechendes Rad wird mitnichten durch die Anbringung einer Big Bang STVZO konform. Wer das glaubt ist ganz klar auf dem Holzweg.
Wenn man das ganze Zeugs nicht am Rad hat, ist das Rad nicht STVZO-konform - logisch (wie viele interessiert das?). Aber mit der Big Bang hat man dann wenigstens nicht auch noch eine illegale Lampe am illegalen Rad
Letzten Endes macht die Ausleuchtung ohne Blendung entgegen kommender Verkehrsteilnehmer die Big Bang interessant (das ständige rumgezerre an der Edison auf der Straße nervt und auch anderswo kommen einem Andere entgegen).
Und mit dem Rennrad kann man mit der Lampe schön dem Gesetz entsprechend durch die Lande fahren. Dabei hat man dann endlich mal die Möglichkeit auch mal selbst was zu sehen, ohne gegen die STVZO zu verstoßen. Das ist doch mal was.
Da kann man nur sagen: super, dass ein Hersteller sich mal um sowas bemüht, trotz der großen Chance, dass die Lampe wegen dem Preis wohl ein Nischenprodukt bleibt.
Es ging aber doch um einen Vergleich Wilma und Big Bang.
Das ist denke ich schwierig, denn die Konzepte beider Lampen sind sehr unterschiedlich. Die Big Bang ausschließlich zur Nutzung am Rad im Straßenverkehr konzipiert und die Wilma offiziell ja gerade nicht für eine solche Anwendung. Was will man da vergleichen, Äpfel mit Birnen? Was die eine kann, kann die andere nicht, muss sie ja auch nicht (wegen dem jeweils definierten Anwendungsbereich).
Die Ausleuchtung betreffend bieten beide Lampen, die eine für die Straße, die andere für das Gelände eine sehr gute Leistung.
Und last but not least: mit der Streuscheibe hat man für's Gelände mit der Big Bang auch die nötige Rundum-Beleuchtung. Da hat die Big Bang objektiv gesehen bezogen auf die Verwendung am Rad den größeren Anwendungsbereich.
P.S. Sind Gesetze wirklich Blödsinn? Auf jeden Fall Blödsinn sind sinnfreie Kommentare.
