Re: Leuchtkriminell
Verfasst: 16.12.2004, 13:54
schööööööööööööööööööön!
nun gut, prüfroutine gibt es in berlin nicht, hier werden ab und zu mal fahrradkontrollen flächendeckend durchgeführt, da gibt es dann schwerpunkte, wie fahren auf gehwegen, fahren bei roter ampel, fahren auf radwegen der falschen seite. das ist die situation bei geplanten kontrollen, dabei wird auch bei fast allen bikern das rad überprüft nach einer diebstahlsfahndung, da in berlin täglich einige dutzend bikes unfreiwillig ihre besitzer wechseln.
die sonstigen kontrollen beschränken sich hier in berlin zu 98% auf die spontan durch die stadt radelnden leute, die nachts völlig ohne beleuchtung gesehen (!!) werden. manchmal zu zweit, zu dritt nebeneinander, schwarze bekleidung und ohne jegliche beleuchtung und reflektoren, das sind die eigentlichen ziele solcher kontrollen, von uns im allgemeinen jargon als radelnde organspender bezeichnet.
ich habe noch nie in der dunkelheit jemanden kontrolliert, der licht am rad hatte, es gibt genug völlig dunkle radler.
ich habe mal einen biker angehalten, der licht am rad hatte, aber da wollte ich ganz einfach sehen, was da am rad leuchtete, es war ein led-eigenbau, der biker hat sich nicht geärgert, sondern eher gefreut, daß da interesse vorlag.(außerdem war das bike ein merlin, das nur nebenbei)
zum thema zulassung folgendes: eine zugelassenen lampe für bikes hat ein prüfzeichen, also sind alle lampen ohne prüfzeichen nicht gestattet.
gewicht und beleuchtung sind diffiziele themen: die ursprüngliche regelung galt für rennräder unter elf kilo, wobei weder in der stvo noch in der stvzo noch in kommentaren, die ich kenne, ein rennrad genauer definiert wurde, also ist da interpretationsspielraum(stichwort fitnessbike, mtb mit slicks, crossbikes...), ich halte jedes rad für ein rennrad, mit welchem rennen gefahren werden! die neue regelung muß ich mir erst noch intensiver durchlesen, bisher weiß ich nur, daß es einfacher für biker wird mit der 13kg-grenze.
diese dreizehn kilo-grenze ist ein thema für sich: ich muß als biker selbstverständlich keine waage mitführen, also muß der kontrolleur sowas haben. also eine waage, die wegen der in deutschland geltenden rechtssicherheit auch geeicht sein muß. habe ich allerdings hier noch nicht gesehen. weiterhin gibt es auch keine genaue regelung, wie ein bike gewogen werden muß, mit schutzblechen, mit flaschenhaltern und flaschen, darf man die barends abbauen.......
mein fazit ist dienstlich, daß ich mich auf die ganz dunklen bei kontrollen beschränke, ebenso die meisten meiner kollegen, mein fazit privat ist einfach: stuby in der stadt, im wald die nightmare dazu.
karsten
nun gut, prüfroutine gibt es in berlin nicht, hier werden ab und zu mal fahrradkontrollen flächendeckend durchgeführt, da gibt es dann schwerpunkte, wie fahren auf gehwegen, fahren bei roter ampel, fahren auf radwegen der falschen seite. das ist die situation bei geplanten kontrollen, dabei wird auch bei fast allen bikern das rad überprüft nach einer diebstahlsfahndung, da in berlin täglich einige dutzend bikes unfreiwillig ihre besitzer wechseln.
die sonstigen kontrollen beschränken sich hier in berlin zu 98% auf die spontan durch die stadt radelnden leute, die nachts völlig ohne beleuchtung gesehen (!!) werden. manchmal zu zweit, zu dritt nebeneinander, schwarze bekleidung und ohne jegliche beleuchtung und reflektoren, das sind die eigentlichen ziele solcher kontrollen, von uns im allgemeinen jargon als radelnde organspender bezeichnet.
ich habe noch nie in der dunkelheit jemanden kontrolliert, der licht am rad hatte, es gibt genug völlig dunkle radler.
ich habe mal einen biker angehalten, der licht am rad hatte, aber da wollte ich ganz einfach sehen, was da am rad leuchtete, es war ein led-eigenbau, der biker hat sich nicht geärgert, sondern eher gefreut, daß da interesse vorlag.(außerdem war das bike ein merlin, das nur nebenbei)
zum thema zulassung folgendes: eine zugelassenen lampe für bikes hat ein prüfzeichen, also sind alle lampen ohne prüfzeichen nicht gestattet.
gewicht und beleuchtung sind diffiziele themen: die ursprüngliche regelung galt für rennräder unter elf kilo, wobei weder in der stvo noch in der stvzo noch in kommentaren, die ich kenne, ein rennrad genauer definiert wurde, also ist da interpretationsspielraum(stichwort fitnessbike, mtb mit slicks, crossbikes...), ich halte jedes rad für ein rennrad, mit welchem rennen gefahren werden! die neue regelung muß ich mir erst noch intensiver durchlesen, bisher weiß ich nur, daß es einfacher für biker wird mit der 13kg-grenze.
diese dreizehn kilo-grenze ist ein thema für sich: ich muß als biker selbstverständlich keine waage mitführen, also muß der kontrolleur sowas haben. also eine waage, die wegen der in deutschland geltenden rechtssicherheit auch geeicht sein muß. habe ich allerdings hier noch nicht gesehen. weiterhin gibt es auch keine genaue regelung, wie ein bike gewogen werden muß, mit schutzblechen, mit flaschenhaltern und flaschen, darf man die barends abbauen.......
mein fazit ist dienstlich, daß ich mich auf die ganz dunklen bei kontrollen beschränke, ebenso die meisten meiner kollegen, mein fazit privat ist einfach: stuby in der stadt, im wald die nightmare dazu.
karsten