Leuchtkriminell

Hier findet Ihr das alte Forum in Archivform

Moderator: Stefan

Carsten

Leuchtkriminell

Beitrag von Carsten » 13.12.2004, 10:14

Hallo Miteinander!
Seit nunmehr 10 Jahren bewege ich mich mit den Lupineprodukten chronisch im Bereich der Straffälligkeit. Derzeit noch mit einer Nightmare, und demnächst (lechz) mit einer Edi.
Da ich berufsbedingt sehr viel mit dem Radl im Dunkeln unterwegs bin, auch im Winter, läßt es sich anscheinend nicht vermeiden, daß mir immermal Autofahrer das Recht des stärkeren demonstrieren - sprich, in der letzten Wintersaison lag ich 3 mal auf Grund misachteter Vorfahrt schuldlos auf der Straße/Radweg. Glücklicherweise ging alles ohne körperliche Blessuren ab, und die Schäden am Material hielten sich in Grenzen. Teilweise sehr anstrengend sind aber danach die Diskussionen mit den offensichtlichen Verursachern der Geschichte, denn manche halten einen Kratzer im Kotflügel für wesentlich gefährlicher als als ein geprelltes Becken und blaue Flecken.
Jetzt würde mich einmal interessieren, ob jemand schon einmal Probleme mit dem Gesetzgeber wegen unrechtmäßiger Beleuchtung hatte. Wie begeistert sind unsere Freunde und Helfer, wenn es doch mal zu einem ernsteren Vorfall kommt. Sitzen vielleicht schon einige Lupine-User im Knast und haben Internetanschluß?

Danke für die Antworten!


Carsten

karsten reincke

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von karsten reincke » 13.12.2004, 12:08

also, ich bin einer von diesen " freunden und helfern", und ich fahre ebenfalls mit lupines im straßenverkehr rum, allerdings zumindest überall da, wo es straßenbeleuchtung gibt, immer im gedimmten modus. dienstlich bin ich über jeden froh, der mit licht unterwegs ist, und das sind hier in berlin nicht viele biker. deswegen ist es mir fast egal, was für eine lampe da am bike baumelt, bei stirnlampen ist es ebenfalls egal, weil es dazu nicht mal eine rechtliche regelung gibt.
karsten

christian

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von christian » 13.12.2004, 23:31

Hallo Karsten

denke das ist so eine art Privatmeinung von dir, rechtlich aber nie und nimmer haltbar.

Wenn da wirklich einmal was passieren sollte, schaut das sicher anders aus. Warum kann denn Lupine die Lampen nur als Zeltlampen verkaufen, wo doch jeder genau weiß, dass alle diese Lampen nur fürs Bike verwenden.

Wünsche mir natürlich nur so einem Helfer wie dir übern Weg zu fahren, doch leider denkt nicht jeder so wie du.

Also ich kenne niemanden der deshalb im Knast sitzt - ich kenne aber einige, die wegen falscher Ausrüstung (fehlende Reflektoren, nicht STVO gemäßer Beleuchtung etc) schon mal gut über 100 Euronen gezahlt haben.


lg

chris

christian

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von christian » 13.12.2004, 23:42

Vielleicht noch ein kurzer Auszug der StVo

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.
1. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerichtet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrradbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

2. An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

3. Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß sein Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden Rückstrahler ausgerüstet sein.

Alleine schon mit Punkt 3 ist man mit Lupine Beleuchtung Lichtjahre von der StVo entfernt...

lg

chris

Markus

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von Markus » 14.12.2004, 07:29

Ist ja schon interessant, dass der Deutsche Gesetzgeber Zeit dazu findet, sich um die elektrische Spannung von Fahrradbeleuchtungen zu kümmern! Scheint symptomatisch zu sein, dass mit Hilfe der Gesetzgebung vorsichtshalber besser zu viel als zu wenig reguliert wird - ansonsten könnte ja irgend wer womöglich auf innovative Ideen kommen (und z.B. 7,2V oder 12V für die Beleuchtung einsetzen, was die Welt zweifellos aus den Fugen brächte).

Demgegenüber ist die Schweizer Gesetzeslage einiges liberaler und praxisnaher. Für meine Mitschweizer unter den Lupinauten hier der betreffende Ausschnitt aus der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge):

[blockquote]Zitieren:


[strong]Art. 216 Beleuchtung[/strong]

1 Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich ist, mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter können fest angebracht oder abnehmbar sein.

2 Die Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein und dürfen nicht blenden.

3 An Fahrrädern mit geschlossenem Aufbau sind Richtungsblinker zulässig. Weitere Lichter sowie am Körper getragene Beleuchtungsvorrichtungen sind untersagt.

Stand am 3. Februar 2004
[/blockquote]

Anmerkung meinerseits: gemäss Absatz 3 sind Helmlampen offensichtlich nicht erlaubt.

Die komplette VTS kann http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html eingesehen werden.

Gruss
Markus

Spätzlbiker

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von Spätzlbiker » 14.12.2004, 08:46

Was sind denn bitte "Fahrräder mit geschlossenem Aufbau?"

Markus

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von Markus » 14.12.2004, 09:24

z.B. das hier:

Bild
Bild

...oder etwas ernsthafter, das hier:

Bild

Solche Dinger sind mir tatsächlich auch schon begegnet - sind sauschnell!

Markus

christian

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von christian » 14.12.2004, 12:52

"...sind sauschnell"


kommt darauf an - auf einer Transalp über´s Pfitscher Joch wohl langsamer als eine Schnecke :-))

das kas

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von das kas » 14.12.2004, 12:56

hallo, mir scheint es eh so zu sein, dass wenn es zu einem unfall als radfahrer kommt, man eh immer irgendwie eine teilschuld erhält.
fährt man auf der straße, wenn ein radweg vorhanden ist, auch wenn er vielleicht nicht benutzungspflichtig ist (was ist schon ein gefährlicher zustand?? breite kann man ja messen), fühlt sich fast jeder autofahrer als executive und meint einen darauf hinweisen zu müssen, dass der radweg zu verwenden sei. das geht über anhupen, schneiden, anbrüllen......... usw. wird jedem bekannt sein. fährt man jetzt allerdings auf dem radweg, so ist dies mit der verkehrssituation angemessener geschwindigkeit zu tun. die war idr zu groß, wenn es dort zu einem unfall kommt. faktisch ist man also immer irgendwie mitschuldig, wenn man mit dem rad etwas schneller als vielleicht 15-20kmh unterwegs ist.
was hilft es dir, wenn du gesetzlich richtig beleuchtet warst, dich aber beim unfall trotzdem keiner gesehen hat oder du gegen einen ast gefahren bist??
dann lieber illegal beleuchtet und einen großteil der unfälle dadurch vermieden. sonst scheint es ja hier in d so zu sein, wie karsten es andeutete. bau dir die gesetzlich vorgeschriebene funzel ans rad und trage den rest am körper. dann hast du nichts falsch gemacht.
bist als radler eh einer der schwächsten verkehrsteilnehmer, daher halte ich es für sinnvoll gar nicht erst den versuch zu starten, auf seinen rechten zu beharren.
defensiv fahren, auch wenns schwerfällt immer der depp zu seint, vermeidet unfälle, vermeidet ärger.
gruz kasp

Spätzlbiker

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von Spätzlbiker » 14.12.2004, 13:33

Jetzt hab' ich möglicherweise unterm falschen Betreff (Edison 10° oder 18°) was zum Thema gepostet...

Dein "Gefühl", Kaspar, müsste man wohl empirisch überprüfen. Ich weiß nicht, ob es entsprechende Untersuchungen gibt. Tägliche Erfahrung ist allerdings die, dass sich viele Fahrradfahrer eben nicht regelgerecht verhalten (bei rot über Ampel, auf Gehsteig fahren, ohne Licht, auf Radweg gegen die Fahrtrichtung etc.). Insofern ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn Fahrradfahrern häufig - berechtigt! - eine Mitschuld vorgeworfen wird.

Sicher richtig ist, dass man als Fahrradfahrer einfach in der schwächeren Positionen gegenüber den Autos ist. Das ist für mich der Grund, Straßen weitgehend zu meiden. Wenn ich dann doch auf der Straße fahren muss, versuche ich vorausschauend und defensiv zu fahren. Ich halte auch an roten Ampeln an. Mehr Licht - auch verkehrsordnungswidrig - ist für mich ein Beitrag zur passiven Sicherheit. Meine Gesundheit wäre mir auch ein "Knöllchen" wert...

Grüße, Oliver

das kas

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von das kas » 14.12.2004, 17:30

.. das stimmt. gerade in großstädten wie berlin zb gibt es bezirke, prenzelberg, kreuzberg, da musst du echt glück haben, wenn du einen radfahrer mit licht erblickst. habe ich auch gar kein verständnis dafür. mit den radwegen ist das aber auch so eine sache. in einer gemeinde muss man den radweg gegenläufig benutzen dann wieder ist das verboten, dann darf man in einigen städten entgegen der fahrtrichtung in einbahnstraßen, dann wieder nicht, dann nur wenn zusatzschild nr?? vorhanden ist. mal gilt für radfahrer die auto, mal die fußgängerampel. bei so einem chaos an regelungen ist es aber auch fast unmöglich, sich korrekt zu verhalten, insbesondere was diese novelle zur radwegsbenutzungsplicht angeht. ist ja auch schon nicht mehr so neu, aber recht schwammig formuliert. dann sind manche radwege auch so seltsam gebaut, dass sie mit einem bordstein beginnen, oder enden. man stelle sich das mal für eine straße vor. ich kann schon nachvollziehen, dass wenn man schnell unterwegs ist, das nur auf der straße macht, oder im wald.
von den ganzen "rowdys" mal abgesehen, die es ohne zweifel gibt, glaube ich schon das der radfahrer meist der "depp" ist.empirisch belegbar oder auch nicht. warum ist xenonlicht ohne probleme zugelassen und am rad darf es nicht mehr als die og wattzahl sein??
gruz kasp

Carsten

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von Carsten » 14.12.2004, 18:01

Hallo!
Ich bekenne mich jetzt mal zu den Radfahrern, die nicht die defensive Variante wählen. Auch wenn meine Beleuchtungseinrichtung nicht der StVZO entspricht würde ich mich im Vergleich zu gesetzeskonformen Radlern doch als sehr gut leuchtend und beleuchtet bezeichnen. Also passive Sicherheit ist gegeben.
Jetzt zu meiner aktiven Einstellung: Bisher hat es immer geklappt, daß ich das Unheil in Form eines herannahenden Vorfahrtsnehmer (...in Form eines KFZ) schon erkannt habe, ich fahre nicht blind auf mein Recht beharrend los. Allerdings bin ich der Meinung, daß es schon mal knapp hergehen muß, damit die KFZ-Kollegen mal etwas dazu lernen. Im Allgmeinen nehmen hier in der Kleinstadt Autofahrer die Radwegübergänge nicht beachten, was zum einen an der schlechten Anlage der Radwege, zum anderen aber auch an der Gedankenlosigkeit, aber auch manchmal an Kaltschnäuzigkeit liegt. Da unser Verkehrerziehungssystem (Fahrschule, Nachschulung) also Lücken aufweist, werden diese eben mal dadurch gefüllt, man dann doch mal leicht gegen Tür oder Kotflüge rutscht - das hat nämlich einen guten Erinnerungseffekt, und könnte einem Kind, oder nicht so geschicktem Radfahrer mal einen guten Teil seiner Gesundheit bewahren. Für mich ist das Radfahren in der Stadt einfach eine schnelle Fortbewegung, und nicht nur Freizeitsport. Und wenn ich bei jeder Einmündung auf 10 km/h runterbremsen muß, kann ich ja gleich mit dem Auto fahren und die Staus bereichern. Im übrigen wechsel ich immer auf die Straße, wenn ich Fußgänger auf dem gleichen Weg zu Gange sind - das gibt Frieden mit den Fußgängern, aber natürlich entsprechende Reaktionen bei den nur wenig schnellern Autofahrern.
Man könnte mit dem Thema ein eigenes Forum füllen, ich mach jetzt Schluß und stürtze mich in den Verkehrsdschungel.... wünscht mir Glück!!!

Carsten

Spätzlbiker

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von Spätzlbiker » 14.12.2004, 18:24

Jo, viel Glück!!!
ich stürze mich jetzt auch in den Verkehr (hoffentlich nicht wörtlich...)!!!

karsten reincke

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von karsten reincke » 14.12.2004, 20:12

aber sicher ist das alles auch nur meine persönliche sicht der dinge, dienstlich sieht das teilweise anders aus. aber nur zur vervollständigung: alle diese regelübertretungen sind ordnungswidrigkeiten, also kann ich die verfolgen, muß es aber nicht.(opportunitätsprinzip) weiterhin gibt es keine gleicheit im unrecht, also kann einer mit ner lupine 50 euronen löhnen, der nachfolgende aber kommt mit ner gardinenpredigt davon.
weiterhin, ich kann mir kaum vorstellen, daß jemand ein ticket kassiert, weil er ne lupine am rad hat, sondern deshalb, weil andere vorgeschriebene beleuchtungseinrichtungen fehlen! das mag wie wortklauberei aussehen, aber ist für die rechtliche beurteilung wichtig.
zum thema stirnlampen gibt es gar keine rechtlichen vorschriften, also kann man ohne probleme mit der dynamofunzel rumgurken, dazu mit zwei edis am helm, das ist nicht verboten.
ich fahre jetzt seit mehreren jahren mit der stuby rum, alle meine kollegen finden das gut, auch die kollegen, die ich nicht persönlich kenne. die nightmare brauche ich in der stadt nicht, außerhalb hält sich die gefahr einer fahrradkontrolle sehr in grenzen. ich kann nur immer wieder sagen, daß ich wirklich froh über jeden beleuchteten biker bin, es gibt viel zu viele dunkelfahrer, dunkel gekleidet und manchmal ohne jede bremse, da haben wir genug zu tun, so daß die beleuchteten biker nicht auffallen.
karsten

thor

Re: Leuchtkriminell

Beitrag von thor » 16.12.2004, 13:11

Der bis hierher an sich und in persona unbeteiligte Leser (unbeteiligt an der Diskussion, die Beteiligung am Straßenverkehr wird untenstehend ausgiebig und weitschweifig erläutert werden) stellt erstaunt fest, das die an sich simple Frage ob und wie man sich strafbar macht, mit einem leistungsstarken Reflektor, lose am Rad befestigt, am Straßenverkehr teilzunehmen, sofort genutzt wird, um das empirische aber auch das gefühlsmässige Verhalten des durchschnittlichen Radfahrers zu beurteilen...

Unbestritten ist doch für alle Diskussionspartner, das es gesetzliche Regelungen zur Fahrradbeleuchtung gibt .... gut (... nein, nicht die Regelungen sind gut, nur der Sachverhalt, das etwas <Ironie ein> gründlich und eindeutig geregelt <Ironie aus> wurde ... ) ... also hat man die Wahl sich an diese Gesetze zu halten und gesetzeskonform zu leben oder aber in guter alter Robin Hood Manier wider den Gepflogenheiten eine andere (durchaus auch lichtstärkere) Beleuchtung zu wählen und gegen geltendes Recht zu verstoßen ...

Betrachten wir doch nun im weiteren die vier sich ergebenden Fälle detailierter:

Fall 1: Gesetzeskonforme Beleuchtung am Rad

wie schon von anderen Schreibern ausgeführt, sieht man wenig .... muß also eine Unfallteilschuld vermeidend langsam fahren ... gerät zufällig in eine allgemeine Verkehrskontrolle ... neben den Bremsen wird die Lichtanlage geprüft (bei ausländischen Mitbürgern oder Bürgern, deren Äußeres nicht unbedingt mitteleuropäischen Standart entspricht, wird gern auch noch die Rechtmässigkeit des Radbesitzes kontrolliert) ... also, weiter, Bremsen vorhanden und funktiontüchtig ... Lichtanlage, vorhanden und funktionstüchtig aber: jetzt möchte der vom Gesetzgeber Beauftragte den Nachweis der gestzeskonformität der Lichtanlage erhalten .... hmmm .... tja ... irgendwo am Scheinwerfer Rücklicht muß ein entsprechender Hinweis sein ... an der Stelle erscheinen dem Leser, die Aufgaben unserer Polizei kennend, erste Zweifel an einer derartigen Tiefenprüfung .... Hat irgendjemand derartiges schon einmal erlebt?? Selbst erlebt, bitte keine Hörsagen von Freunden, deren Freunde Bekannte haben, die schon mal gesehen haben, das...... Ich kann es mir nicht vorstellen, Karsten könnte hier ja mal die übliche Prüfroutine der Polizei darstellen.

Fall 2: Lichtanlage schwächer als laut Gesetz gefordert

hier könnte ein entsprechender Hinweis der Polizei auf Reinigung der Reflektoren erfolgen, vorausgestzt, das der schwach 'belichtete' Verkehrsteilnehmer unbeschadet bis zur Verkehrskontrolle kommt ... Eine Verwarnung eventuell kostenpflichtig ist möglich jedoch nicht zu erwarten ... Karsten erwähnte schon das Opportunitätsprinzip unserer Ordnunghüter...

Die Geschwindigkeit wählt der Radler entsprechend geringer gegenüber der in Fall eins straffrei gefahrenen Geschwindigkeit Fall 1

Fall 3: unbeleuchtet

IDIOT

Je nach Stimmungslage und Auslegung des Opportunitätsprinzip mit hoher Wahrscheinlichkeit finanzielle Einbussen zu erwarten, zudem bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraum gemeinsam mit unbedarften Automobilisten mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitliche Schäden prognostiziert werden können

Klar ... der Fall kann jedem von uns passieren: lange Trainingsrunde, mehrere Platten, verfahren, Scheißwetter (bewölkt) mit einem beschleunigten Einsetzen der Dämmerung ... trotzdem bleibt der Sachverhalt wie geschildert bestehen ...

Die Geschwindigkeit ist nahe Null bzw. am Limit der körperlichen Vorausetzungen...

Fall 4 wegweisendes Licht am Rad (vereinfacht in Folge Lupine genannt)

Die Geschwindigkeit des Radsportlers entspricht der im Training üblichen Geschwindigkeit...

weiter ausgehend von der allgemeinen Verkehrskontrolle, wird in eben dieser festgestellt: ja ... Licht ist am Rad, Speichenreflektoren in den Laufrädern, Front und Rückreflektoren sind vorhanden ....
F: Bitte weisen sie jetzt die Gesetzeskonformität Ihrer Lichtanlage nach. Sie nutzen Batteriebetriebene Einrichtungen, wiegt Ihr Rad weniger als 11 Kg?

A: Ja

F: Weisen sie es nach

A: (die Handwaage herausholend und die Skala mit angehängtem Rad in den Lichtkegel der Laterne haltend)Bitte hier: 11,2 kg

F: Sehr gut, da sie jetzt die Beleuchtung mitwiegen ist diese Gewichtsüberschreitung durchaus akzeptabel. Zeigen Sie mir jetzt bitte die beglaubigten STVZO-Unterlagen der Lichtanlage


... an dieser Stelle wollen wir uns aus dem fiktiven Dialog ausklinken und wieder zurückkehren in die raue Wirklichkeit des inzwischen frostigen Herbstes:

Welchen Anlass zur Strafe bei Vorhandensein einer Lupine sollte ein kontrollierender Polizist haben?

Was kann durch die nicht gesetzeskonforme Nutzung einer Lupine geschehen? Vor der Beantwortung dieser Frage bitte

- an die Häufigkeit der Blendung durch entgegenkommende Fahrzeuge denken ... unabhängig von der jeweiligen Fahrzeugnutzung des Geblendeten,
- an den Fall das der benutzungspflichtige Radweg links neben der Fahrbahn, leicht tiefergelegt verläuft (und der Kopf des Radfahrers PERMANENT auf Höhe der zwar abgeblendeten aber denoch deutlich blendenten Scheinwerfer der Automobile befindlich ist)
- die für die Kfz-Nutzer gleichfalls geltende Regel des Sichtfahrgebotes ...
- die Prüfung des Radgewichtes zur Verifizierung der Zulässigkeit der Akkubeleuchtung

denken.

Nun noch Eure Geduld nutzend, einige Erlebnisse aus dem täglichen Leben:

letztes Jahr ... 22.00 Uhr Montagabend ... Schweinekalt ... Lupine am Rad .... Polizeiwagen überholt "Bitte folgen" ...Scheiße, wie haben die Jungs den jetzt gesehen, das ich 'ne Lupine nutze???
... Bitte benutzen Sie den Radweg, meinte der Beamte nachdem er mich, aus meinem Lupine-Lichtkegel heraustretend, wieder hinreichend abbilden konnte ... jaja Glas ... Schnee .. Eis ... Radwegbenutzungspflicht ... Nagut, halten Sie sich bitte rechts am Fahrbahnrand, einen Schönen Abend noch ....

Gestern 17 Uhr bis 20 Uhr ... schweinekalt ... Fausthandschuhe ... Fingerspitzen gefühllos (Scheiß Wind) ... zufaul bzw. feinmotorisch nicht in der Lage immer bei Gegenverkehr abzublenden ... hektisches Aufblenden und !!! Verminderung !!! der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs ....

Soweit ganz kurz ...

Aus meiner Sicht ist die Angst vor Strafe übertrieben ... aber verständlich ... macht es doch das Leben angenehmer etwas Abseits der Norm zu handeln ....

zudem gilt ziemlich sicher: der deutsche Gesetzgeber wird bei ausreichender Notwendigkeit (sprich: Unfallzahlen) deutlich formulierte und mit Ausführungsanweisungen versehene Maßnahmen einleiten wird ... dies mag sarkastisch (also lebensnah) klingen, allerdings ist bis dato kein Fall bekannt, das jemand durch Nutzung einer Lupine zu Schaden kam ... für das Gegenteil gibt es leider sehr viele bestätigte Fälle .....

Es ist im weiteren für die strafrechtliche Relevanz der prinzipiellen Lupinenutzung völlig gleichgültig ob ein Radfahrer bei Rot "über die Ampel" (... Sprache ist ein hohes Gut ... Element of Crime auf der CD 'Romantik') fährt, die Vorfahrt mißachtet, Bürgersteige benutzt oder Radwege nicht benutzt....

Der durchschnittliche Lupinenutzer ist wahrscheinlich deutlich älter als 14 Jahre, hat ein gesundes Selbstbewußtsein (welches aus einem erfogreichen Arbeitsleben (ermöglicht erst die Anschaffung der Lupine) resultiert und wird sicher sprachlich in der Lage sein, die Argumente pro Lupine dem bürgerfreundlichen Polizisten anschaulich und politisch korrekt nahezubringen und damit die bereits mehrfach erwähnten Spielräume des individuellen Ermessens positiv nutzen können.

Also, nach dieser oberlehrerhaften Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen schönen Tag, eine angenehme Nacht und Spaß bei der Erkenntnis:

das Leben ist schön, einfach und hell

Gruß

Thomas

Gesperrt